Montag, 19. April 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Kairos Group

Wien, 17/04/2010

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17. April 2010 teilt die FMA daher mit, dass die

Kairos Group S.r.o
Zámocká 30
81101 Bratislava
Slowakei
aktion@kgap.eu
microalgae@thekairosgroup.com
office@kgrf.eu
http://www.kgap.eu/
http://www.kgrf.eu/
http://www.thekairosgroup.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

S.g Damen und Herren!

a) wir führen keine Bankgeschäfte durch.
b) zu diesem sind wir berechtigt (SLK).

Mit freundlichen Grüßen

Kairos Group s.r.o.
Zámocká 30
81101 Bratislava
Web : www.thekairosgroup.com
E-Mail : office@thekairosgroup.com
Skype ID : kairosgroup1