Zum Hinweis- und Informationssystem (kurz HIS) gibt es nunmehr eine genaue Funktionsbeschreibung, die Datenschutzaufsichtsbehörden und Versicherungswirtschaft gemeinsam erarbeitet haben.
Mit Zustimmung der Datenschutzbehörden informiert der Verband ab April 2009 auf Anfrage Betroffene, ob sie an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet sind.
Ihre schriftliche Anfrage richten Sie bitte an
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis- und Informationssystem -
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin
Um zu verhindern, dass Nichtberechtigten Auskunft erteilt wird, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Ihr Anliegen nur bearbeiten können, wenn Sie Ihrer schriftlichen Anfrage eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) beifügen.
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