Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ralf Arnold, München, am 23. März 2009 aufgegeben, das von ihm unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Herr Arnold bot Anlegern an, Gelder als „Partizipation“ bei einem Unternehmen mit der Bezeichnung „Crecencia Commercial Incorporated“, Panama, anzulegen, das tatsächlich keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die Rückzahlung der von ihm unter dem Namen der Crecencia Commercial Incorporated angenommenen Gelder sagte Herr Arnold den Anlegern zu. Diese Anleger setzen sich überwiegend aus ehemaligen „Partizipationsgebern“ zusammen, die Herrn Gerd Seefried für die von ihm unter dem Namen der ADANA International Corp. betriebenen Geschäfte „Partizipationskapital“ überlassen hatten (siehe Bekanntmachung vom 20. März 2009).
Mit dieser Tätigkeit betreibt Herr Arnold das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a.M., den 01.04.2009
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