Donnerstag, 2. April 2009

Meinl European Land - Atrium Real Estate

Julius Meinl V. in Haft

Der Banker wurde Mittwochabend auf richterliche Anordnung verhaftet - Meinl Bank bestätigt Festnahme

Wien - Julius Meinl V. befindet sich seit Mittwoch Abend in Haft. Entsprechende Berichte von "Format" und "Österreich" wurden von der Meinl Bank in der Nacht auf Donnerstag bestätigt.

Demnach wurde der Banker am Mittwoch um 21 Uhr von der Wiener Kriminaldirektion 1 auf richterliche Anordnung inhaftiert. Ihm werden Anlegerbetrug, Provisionsschinderei und Untreue im Zusammenhang mit der Affäre um die Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) vorgeworfen.

Meinl Bank bestätigt Festnahme

Meinl, er ist Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Bank, sei "im Anschluss an eine Einvernahme der Staatsanwaltschaft Wien festgenommen" worden, teilte die Bank in einer Aussendung mit. Gleichzeitig wurde betont, dass die Festnahme "keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb" habe. Die Lage des Instituts sei "stabil", die Einlagen "sicher".

Razzien im Februar

Die Verhaftung sei Folge der Razzia bei Meinl vor eineinhalb Monaten und nach einer vierstündigen Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, in der sich Meinl in Widersprüche verwickelt habe, hieß es. Bereits am 18. Februar waren auf Wunsch der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Affäre um die umstrittenen Wertpapier-Rückkäufe bei MEL an 13 Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Drei Staatsanwälte und 60 Beamte durchsuchten neben Büroräumlichkeiten auch Wohnungen in Österreich und Pressburg nach Unterlagen (derStandard.at berichtete).

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde damals verlautbart, man habe "gutes Material" gefunden. Die Meinl Bank hatte die Razzien als "sachlich nicht nachvollziehbar" bezeichnet und betont, dass sie stets gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften gehandelt habe. (Quelle: derstandard.at v. 2.4.09)

Glosse GF:

Für Anleger bedeutet dies, dass zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren im Rahmen eines Privatbeteiligtenanschlusses formfrei und relativ kostengünstig geltend gemacht werden können.

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