Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Potsdam, 21. Dezember 2023. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der Bedingungen ihrer 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN: DE000A1616U7/WKN: A1616U) („Anleihebedingungen“) hat die Obotritia Capital KGaA („Emittentin“) heute entschieden, von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht weiterhin Gebrauch zu machen und die ursprünglich für den 26. Februar 2023 vorgesehene Zinszahlung weiter aufzuschieben. Die Emittentin wird den freiwilligen Nachzahlungstermin (wie in den Anleihebedingungen definiert) zur gegebenen Zeit gemäß § 14 i.V.m. § 4 Abs. 2 der Anleihebedingungen veröffentlichen.
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