Dienstag, 20. September 2022

Handelsplattform tradelix.de: BaFin ermittelt gegen Betreiber

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform tradelix.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite tradelix.de sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung Tradelix auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch die Rechtsform oder eine vollständige Anschrift des Unternehmsitzes entnommen werden. Ferner wird Nutzerinnen und Nutzern der Zugriff auf das Plattform-Konto mit der unwahren Behauptung einer „BaFin-Untersuchung“ verwehrt. Offensichtlich handelt es sich dabei um eine Hinhaltetaktik des Unternehmens.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: BaFin

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