Mittwoch, 27. April 2022

BaFin: Frankfurt Investing GmbH: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“

Die Frankfurt Investing GmbH, angeblicher Sitz Jürgen-Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main, nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) anzubieten. Sowohl die Volkswagen AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite www.frankfurtinvesting.de wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auch besteht keinerlei Zusammenhang mit dem von der Forteil GmbH, Berlin, unter www.bonify.de betriebenen Kontoinformationsdienst.

Das Auftreten der nicht in das Handelsregister eingetragenen Frankfurt Investing GmbH ist nahezu identisch mit dem der Dax Investment GmbH (siehe Warnung vom 07.03.2022), der Stern Invest GmbH (siehe Warnung vom 24.02.2022) und der Stier Invest GmbH (siehe Warnung vom 18.11.2021), die ebenfalls mit unrechtmäßigen Aktienangeboten an Verbraucher herangetreten waren.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Dax Investment GmbH, entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: BaFin

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