Pressemitteilung der SdK vom 26. April 2022
Sonderprüfungsbericht von KPMG widerlegt aus Sicht der SdK die im Raum stehenden Vorwürfe in wesentlichen Punkten nicht
Die Adler Group S.A. hatte nach schwerwiegenden Vorwürfen der
Investmentfirma Viceroy im Oktober 2021, die der Gesellschaft
betrügerische Handlungen unterstellte und auch die Werthaltigkeit der
Immobilien der Gesellschaft in Zweifel zog, ein entsprechendes
Sonderprüfungsgutachten bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in
Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde am 21.4.2022 veröffentlicht. Die
Gesellschaft sieht sich von Vorwürfen des systematischen Betrugs
entlastet. Das Gutachten habe zwar Mängel bei einigen
Einzeltransaktionen, insbesondere in der Dokumentation und Abwicklung,
festgestellt, Beweise für betrügerische oder die Gesellschaft
ausplündernde Transaktionen mit angeblich nahestehenden Personen habe es
aber nicht gegeben. Die SdK hat das Gutachten ebenfalls geprüft und
kann die Auffassung des Unternehmens in dieser Form nicht teilen. Denn
im Gutachten konnten einige schwerwiegende Vorwürfe aus Sicht der SdK
nicht widerlegt werden.
Zunächst ist aus Sicht der SdK zu
bemängeln, dass ca. 922.000 Mails von der Gesellschaft als unter die
sogenannten „Privilege-Prinzipien“ unterfallend deklariert wurden. Eine
Offenlegung dieser Mails zwischen der Gesellschaft und deren
Rechtsberatern an KPMG sei daher nicht möglich, da diese anschließend
nicht mehr geschützt seien und möglicherweise in einem Rechtsverfahren
in den USA und Luxemburg von der Gegenseite verwendet werden könnten.
Entsprechend wurde KPMG der Inhalt dieser Mails nicht offengelegt und
KPMG konnte diese in die Prüfung nicht mit einbinden. Aus Sicht der SdK
ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel, da
damit wichtige Informationen zur Aufklärung fehlen könnten.
Im
Gutachten kann KPMG sowohl Zweifel an der Angemessenheit von
Transaktionspreisen als auch an der Bewertung von Bestandsimmobilien und
Immobilienprojekten nicht zweifelsfrei ausräumen. Teilweise auch
dadurch bedingt, dass nötige Informationen hierzu nicht an KPMG
übermittelt wurden.
KPMG weist in dem Gutachten auch darauf hin,
dass nach den vorliegenden Unterlagen direkte Zahlungen durch die Adler
Real Estate AG an einen externen Berater geflossen sind, wobei die im
Gegenzug angeblich erbrachten Beratungsleistungen nicht nachvollziehbar
sind. Darüber hinaus habe die Adler Real Estate AG Transaktionen mit
nahestehenden Personen des Beraters durchgeführt. Der zugehörige
Auswahlprozess und die Durchführung sind laut KPMG für einen außenstehen
Dritten nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der Berater war nach den
Erkenntnissen von KPMG auch in erhebliche Entscheidungen mit
eingebunden, obwohl dies seitens des Vorstands der Adler-Gruppe
bestritten wurde. Im Vordergrund steht dabei die Meridien Capital
Management Limited, die sowohl die Adler Real Estate AG als auch die
Consus Real Estate AG beraten hat.
Weiter konnte der Vorwurf,
wonach Dritte von den im Zusammenhang mit dem Erwerb der Consus Real
Estate AG durch die Adler Group S.A. in Rede stehenden Unternehmens- und
Immobilientransaktionen in deren Gesamtschau zum Nachteil von
Unternehmen der Adler Group S.A. oder deren Aktionären profitiert haben
könnten, anhand der vorgelegten Unterlagen nicht widerlegt werden. KPMG
wurden keine angemessenen oder ausreichenden Nachweise bereitgestellt.
Die von der Adler Group S.A. und der Adler Real Estate AG aus den
Anleihebedingungen abgeleiteten LtV-Berechnungsschemata (Loan-to-Value)
entsprechen nach Einschätzung von KPMG nicht vollständig den textlichen
Vorgaben der jeweiligen Anleihebedingungen. Auf Ebene der Adler Real
Estate AG resultiert unter Berücksichtigung der bilanziellen Korrektur
des Fair Values aus der so genannten „Gerresheim-Transaktion“ zum
30.09.2019 eine Überschreitung des LtV-Schwellenwertes von 60 %.
Aus
Sicht der SdK dient das Gutachten daher nicht zur Entlastung, sondern
wirft mehr Fragen auf, als beantwortet werden. Insbesondere das
Vorenthalten von knapp 1 Mio. Mails mit aus unserer Sicht zweifelhaften
Begründungen verstärkt die bestehenden Unsicherheiten. Dies spiegelt
sich auch im Kursverlauf der betreffenden Wertpapiere wider. Die SdK
prüft daher das Einbringen von Sonderprüfungsanträgen auf den kommenden
Hauptversammlungen. Sofern ein solcher Antrag von der Mehrheit der
Hauptversammlung abgelehnt werden würde, wäre es möglich, Sonderprüfer
durch das Gericht bestellen zu lassen. Darüber haben wir Maßnahmen
eingeleitet, um prüfen zu lassen, ob Aktionären und Anleiheinhabern, die
bereits vor Bekanntwerden der Vorwürfe im Oktober 2021 Wertpapiere von
Gesellschaften der Adler-Gruppe hielten, Schadensersatzansprüche gegen
Verantwortliche der Gesellschaften oder Dritte zustehen könnten.
Aktionäre und Anleiheinhaber der Adler Group SA, der Accentro Real
Estate AG, der Adler Real Estate AG und der Consus Real Estate AG
sollten sich daher organisieren und ihre jeweiligen Interessen gemeinsam
durchsetzen. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich
betroffene Anleger unter www.sdk.org/adler zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Aktionären eine kostenlose Stimmrechtsvertretung anbieten.
Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne unter info@sdk.org oder unter 089/20208460 zur Verfügung.
München, den 26.04.2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis:
Die SdK hält Aktien der Adler Group SA, der Accentro Real Estate AG,
der Adler Real Estate AG und der Consus Real Estate AG!
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Donnerstag, 28. April 2022
SdK ruft zur Interessenbündelung in Sachen Adler Group auf
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