Freitag, 25. März 2022

Handelsplattform INT International Traders / Intraders: BaFin ermittelt gegen die Finex Group Ltd und die ZMARKET Ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Finex Group Ltd und die ZMARKET Ltd, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auf der von den Unternehmen betriebenen Plattform INT International Traders bzw. der Website intraders.com wird fälschlicherweise behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dies trifft nicht zu.

Die Inhalte auf der Website intraders.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: BaFin

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