Donnerstag, 24. März 2022

BaFin zu HundA Investment/HundA Invest: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der thyssenkrupp nucera

Die HundA Investment, auch HundA Invest, angeblicher Sitz Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der thyssenkrupp nucera anzubieten. Sowohl die die thyssenkrupp AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der thyssenkrupp AG noch von thyssenkrupp Tochtergesellschaften stammen. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite hunda.com wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Auftreten der HundA Invest/HundA Investment ist nahezu identisch mit dem der Greenrock Financial (siehe Warnung), die ebenfalls mit unrechtmäßigen Angeboten der genannten Aktie an Verbraucher herantritt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HundA Investement/HundA Invest entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: BaFin

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