Mittwoch, 6. Mai 2020

SdK ruft Anleiheinhaber der SANHA GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf

Die SANHA GmbH & Co. KG („SANHA“) hat die Inhaber der von ihr emittierten Anleihe (ISIN: DE000A1TNA70 / WKN: A1TNA7) zu einer Anleihegläubigerversammlung am 25. Mai 2020 eingeladen. Auf der Versammlung sollen u.a. die Verlängerung der Laufzeit, eine Herabsetzung der Verzinsung und im Gegenzug dazu eine Erhöhung des Rückzahlungsbetrages der Anleihe beschlossen werden. Eine vorhergehende Abstimmung ohne Versammlung, die im Zeitraum vom 23. April 2020 bis zum 25. April 2020 stattgefunden hatte, war nicht beschlussfähig, da das notwendige Teilnahmequorum von 50% des ausstehenden Nominalwerts deutlich verfehlt wurde.

SANHA hat eine Unternehmensanleihe mit einem derzeitigen Nominalwert von ca. 37 Mio. Euro emittiert. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie geht die Gesellschaft davon aus, dass sich die Liquidität in den Jahren 2020 und 2021 negativ entwickeln wird. Um eine weitere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, hat die Gesellschaft ein Konzept erarbeitet, das die durch die Pandemie veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Eckpunkte des Konzepts sind eine Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre bis Juni 2026, die Einführung eines reduzierten Staffelzinses für die Jahre 2020 bis 2026, eine Erhöhung des Rückzahlungsbetrages auf 105 % zur Aufholung für die Reduzierung der Zinsen in den Jahren 2021 bis 2023 und eine Anpassung der Covenants sowie eine Anpassung der Negativverpflichtung.

Sofern die Anleihegläubigerversammlung diesen Änderungen mit der erforderlichen Mehrheit nicht zustimmen oder das notwendige Teilnahmequorum nicht erreicht werden sollte, könnte die Gesellschaft nach Einschätzung der SdK bereits mit dem nächsten Zinstermin im Juni in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Denn nach den derzeit geltenden Anleihebedingungen wäre im Juni 2020 eine Zinszahlung in Höhe von ca. 1,34 Mio. Euro fällig.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK eine kostenlose Registrierung für einen Newsletter an, mit welchem die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Im Newsletter sind auch die Beschlussvorschläge detailliert dargestellt. Um sich für den Newsletter zu registrieren, senden Sie bitte eine E-Mail an info@sdk.org mit dem Betreff „SANHA“. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Versammlung zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 30. April 2020

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen des Emittenten!

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