Sonntag, 15. März 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor NextGen Ltd

Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass

FX NextGen Ltd
Avtomshenebeli Street No 88,
Kutaisi Hooling Free Industrial Zone,
City Kutaisi
Georgien
support.de@fxnextgen.com
info@fxnextgen.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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