Sonntag, 15. März 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Compass Consulting Group

Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die

Compass Consulting Group
Millbank Tower 21-24
London SW1P 4QP
United Kingdom

der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Aktien der „North West Oil Inc.“ nicht nachgekommen ist.

Quelle: FMA

Keine Kommentare: