Die BaFin weist darauf hin, dass sie der FX Base keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die FX Base behauptet im Internet unter anderem unter der Domain www.fx-base.com fälschlich, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die FX Base behauptet im Internet unter anderem unter der Domain www.fx-base.com fälschlich, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Quelle: BaFin
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