Donnerstag, 14. November 2019

BaFin: Vivier and Company Limited, Auckland, Neuseeland, firmierend auch unter Vivier & Co., kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Vivier and Company Limited keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Vivier and Company Limited, firmierend auch unter Vivier & Co., wirbt über die Website vivierco.com unter anderem auch in deutscher Sprache für „Sparkonten mit Erträgen …, die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko“ sowie für „Girokonten, …, Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers“, „Treuhandkonten“ und „Multi-Währung-Investitionskonten“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland.

Quelle: BaFin

Keine Kommentare: