Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat.
Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffenderweise als Investmentbank.
Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffenderweise als Investmentbank.
Quelle: BaFin
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