Mittwoch, 20. Februar 2019

BaFin: Gestion Cheptel kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Gesellschaft Gestion Cheptel, Leipzig, Bundesrepublik Deutschland, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen Gestion Cheptel untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Gestion Cheptel bietet Interessenten auf der Internetseite www.gestion-cheptel.com Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem von ihr betriebenen Investmentportal an.

Das Unternehmen ist auch kein Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe bzw. der KfW IPEX-Bank GmbH, welche über eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG verfügt.

Quelle: BaFin

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