Die BaFin hat der AXON GmbH, Grasbrunn, mit Bescheid vom 8. Januar 2019 die sofortige Einstellung und unverzügliche Abwicklung des Finanzierungsleasings aufgegeben.
Das Unternehmen, das den Bestand an Finanzierungsleasingverträgen von dem früheren Leasinginstitut AXON LEASING GmbH, Grasbrunn, zum 16. August 2018 übernommen hatte, bietet seinen Vertragskunden die Verlängerung der bestehenden Verträge an. Hierdurch erbringt das Unternehmen das Finanzierungsleasing ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Das Unternehmen ist verpflichtet, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die in ihrer Laufzeit verlängerten Verträge durch vertragsgemäße Kündigung abzuwickeln.
Quelle: BaFin
Das Unternehmen, das den Bestand an Finanzierungsleasingverträgen von dem früheren Leasinginstitut AXON LEASING GmbH, Grasbrunn, zum 16. August 2018 übernommen hatte, bietet seinen Vertragskunden die Verlängerung der bestehenden Verträge an. Hierdurch erbringt das Unternehmen das Finanzierungsleasing ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Das Unternehmen ist verpflichtet, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die in ihrer Laufzeit verlängerten Verträge durch vertragsgemäße Kündigung abzuwickeln.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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