Mitteilung der BaFin
Zwei Unternehmen, die unter den Namen „Atlantic Global Asset Management“ und „Questra Holdings Inc“ firmieren, behaupten, bei der BaFin eine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (
KWG) beantragt zu haben.
Die entsprechenden Anträge liegen der BaFin jedoch nicht vor.
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