Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der InFin Innovative Finance AG (ISIN: CH0132106482; ehemals: Cashcloud AG) durch E-Mail-Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Werts eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Allen Anlegern rät die BaFin daher, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben in den Börsenbriefen sind, und sich auch aus anderen Quellen über die Gesellschaft zu informieren. Generelle Hinweise dazu, wie sich Verbraucher vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, gibt die BaFin in ihren Broschüren.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Werts eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Allen Anlegern rät die BaFin daher, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben in den Börsenbriefen sind, und sich auch aus anderen Quellen über die Gesellschaft zu informieren. Generelle Hinweise dazu, wie sich Verbraucher vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, gibt die BaFin in ihren Broschüren.
Quelle: BaFin
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