Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ahmed Salameh, Augsburg, mit Bescheid vom 12. September 2016 aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie die Anlageverwaltung einzustellen und abzuwickeln.
Herr Salameh schloss mit Dritten verschiedene Vereinbarungen, in denen er sich verpflichtete, das angenommene Kapital nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums an die Geldgeber zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt Herr Salameh das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Herr Salameh betreibt ferner auf der Grundlage eines „Beteiligungsvertrags“ unerlaubt die Anlageverwaltung. Diese hat Herr Salameh ebenfalls einzustellen und die den Anlegern zustehenden Gelder unter Beachtung der vertraglichen Regelungen über die Teilnahme der Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente unverzüglich auszuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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