Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. Juli 2016 teilt die FMA daher mit, dass die
CUNNINGHAM MUTUAL
One Harbourfront
18-22 Tak Fung Street
Hunghom – Knowloon – Hong Kong
Tel: +852 5808 3593
Fax: +852 5808 3679
E-Mail: contact@cunningham-mutual.com; elena.raske@cunningham-mutual.com; vincentvaile@cunningham-mutual.com
Website: www.cunningham-mutual.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007, nicht gestattet.
Quelle: FMA
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. Juli 2016 teilt die FMA daher mit, dass die
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Quelle: FMA
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