Donnerstag, 7. Juli 2016

Insolvenzantrag der MAGELLAN Maritime Services GmbH: SdK rät zur Interessensbündelung

Die MAGELLAN Maritime Services GmbH hat am 30. Mai 2016 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren ist nun beim Amtsgericht Hamburg (Az.: 67c IN 237/16) anhängig. Von der Insolvenz betroffen sind nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt rund 9.000 Anleger mit einem Anlagevolumen von rund 350 Mio. Euro.

Bei dem zugrundeliegenden Investitionsmodell der MAGELLAN kauften die Anleger der Gesellschaft zunächst Schiffscontainer ab. Die MAGELLAN wurde daraufhin als so genannter Containerverwalter für die Anleger tätig und vermietete im eigenen Namen zuvor die durch die Anleger erworbenen Container an diverse Redereien. Die dafür erhaltenen schwankendenMieterlöse konnte MAGELLAN einbehalten, musste jedoch im Gegenzug dafür an die Anleger eine fest vereinbarte Miete bezahlen. Zum Ende der Laufzeit des Mietvertrages zwischen dem Anleger und MAGELLAN konnten die Anleger die Container wieder zu einem vorher festgelegten Preis an das Unternehmen verkaufen. Auf diese Weise konnten in der Vergangenheit positive Renditen für die Anleger erwirtschaftet werden. Die MAGELLAN verwaltet gegenwärtig nach eigenen Angaben etwa 187.000 Container, wobei nur 160.000 davon Anlegern gehören, und der Rest im Eigentum der MAGELLAN steht.

Als Gründe für die Insolvenz werden kurzfristige und drastisch verkürzte Zahlungsziele chinesischer Containerhersteller bezüglich Neucontainerbestellungen genannt, welche zu einer unerwartet starken Belastung der Unternehmensliquidität geführt hätten. Zusätzlich sei es zuAbrechnungsschwierigkeiten mit einigen Redereien gekommen.

Der Insolvenzverwalter ist nun bemüht, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird aktuell mit Hochdruck an einer Sanierungslösung gearbeitet. Einen Insolvenzplan zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebes will der Insolvenzverwalter gegenwärtig nicht ausschließen.

Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird für September 2016 erwartet. Ab diesem Zeitpunkt können Anleger dann Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Vorher ist eine Forderungsanmeldung nicht möglich. Die SdK wird ihre Mitglieder bei der Forderungsanmeldung unterstützen und diesen die nötigen Formulare inkl. einer Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen.

Die SdK rät betroffenen Anlegern sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung der gemeinsamen Interessen zu ermöglichen und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung mit geringen Kosten auf Ebene der Anleger auszuarbeiten. Zu diesem Zweck hat die SdK einen Newsletterverteiler eingerichtet. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/magellan kostenfrei für diesen registrieren.

Quelle: SdK

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