Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. September 2015 teilt die FMA daher mit, dass
Greenwood Bank PLC bzw.
Greenwood Online Bank PLC
mit angeblichem Sitz in Bahnhofstraße 9, 6900 Bregenz
Austria
Tel: +43557444655
Fax: +43557342655
Email: info(at)greenwoodbankplc.grouponlines.com
foreignremmitance(at)greenwoodbankplc.grouponlines.com, jeremyclark(at)greenwoodbankplc.grouponlines.com
Internet: www.greenwoodbankplc.grouponlines.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistung lautet (Garantiegeschäft), gemäß § 1 Abs. 1 Z 8 BWG nicht gestattet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. September 2015 teilt die FMA daher mit, dass
Greenwood Bank PLC bzw.
Greenwood Online Bank PLC
mit angeblichem Sitz in Bahnhofstraße 9, 6900 Bregenz
Austria
Tel: +43557444655
Fax: +43557342655
Email: info(at)greenwoodbankplc.grouponlines.com
foreignremmitance(at)greenwoodbankplc.grouponlines.com, jeremyclark(at)greenwoodbankplc.grouponlines.com
Internet: www.greenwoodbankplc.grouponlines.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistung lautet (Garantiegeschäft), gemäß § 1 Abs. 1 Z 8 BWG nicht gestattet.
Quelle: FMA
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