Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. September 2015 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Homepage
Maxwell Financial Services
mit angeblichem Sitz in:
100 Broadway, Suite 405-406
New York, 10005, United States
Tel: 001 646 213 2842 Ext: 2042
Fax: 001 646 390 3213
E-Mail: james.gray(at)maxwellfs.com
Internet: www.maxwellfs.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, gemäß § 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007 nicht gestattet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. September 2015 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Homepage
Maxwell Financial Services
mit angeblichem Sitz in:
100 Broadway, Suite 405-406
New York, 10005, United States
Tel: 001 646 213 2842 Ext: 2042
Fax: 001 646 390 3213
E-Mail: james.gray(at)maxwellfs.com
Internet: www.maxwellfs.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, gemäß § 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007 nicht gestattet.
Quelle: FMA
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