Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. August 2015 teilt die FMA daher mit, dass
Original-Kreditbox AG Ltd.
mit angeblichem Sitz in
20-22 Wenlock Road
London
N1 7GU
Vereinigtes Königreich
mit angeblichem Sitz in
20-22 Wenlock Road
London
N1 7GU
Vereinigtes Königreich
sowie
Vienna Twin Towers
Twin Tower
Wienerbergstrasse 11
A-1100 Wien
sowie
Luzern City Center
Hertensteinerstrasse 51
CH-6004 Luzern
sowie
Am Kanzleramt
Baufeld MK7
D-10557 Berlin
Tel. +41 (0) 41 5880727+41 (0) 41 5880727
kredithilfe(at)kredit-box.com
http:// /www.kredit-box.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit b BWG iVm § 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.
Quelle: FMA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen