Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. August 2015 teilt die FMA daher mit, dass
1A-CREDIT-now AG Ltd.
mit angeblichem Sitz in
20-22 Wenlock Road
London
N1 7GU
Vereinigtes Königreich
Tel. 0041 4158807920041 415880792
credithilfe(at)1a-credit-now.ch
http:// www.1a-credit-now.ch
mit angeblichem Sitz in
20-22 Wenlock Road
London
N1 7GU
Vereinigtes Königreich
Tel. 0041 4158807920041 415880792
credithilfe(at)1a-credit-now.ch
http:// www.1a-credit-now.ch
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit b BWG iVm § 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.
Quelle: FMA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen