Die Gold International SE, Düsseldorf, darf keine eigenen Aktien zum Erwerb anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Februar 2014 das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International SE wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält.
Die Untersagungsverfügung ist seit dem 8. Juli 2014 unanfechtbar.
Quelle: BaFin
Die Untersagung erfolgte, weil die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält.
Die Untersagungsverfügung ist seit dem 8. Juli 2014 unanfechtbar.
Quelle: BaFin
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