Die MT-Energie GmbH hat in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2014 angekündigt, ihre Anleihegläubiger zu einer am 1. April 2014 stattfindenden Gläubigerversammlung einzuladen. Hintergrund ist eine wirtschaftlich schlechtere als erwartete Entwicklung und ein dadurch angestoßener Restrukturierungsprozess. Auf der Gläubigerversammlung soll nach Angaben der Gesellschaft über die Änderung von zwei Punkten der Anleihebedingungen abgestimmt werden. Den Anleihegläubigern soll ein Verzicht auf die beiden Sonderkündigungsrechte bei Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20 % und bei einem Kontrollwechsel vorgeschlagen werden.
Aus vorläufiger Sicht bestehen seitens der SdK keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Streichung des außerordentlichen Kündigungsrechts bei einem Kontrollwechsel. Dagegen hält die SdK einen Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Unterschreiten der Mindestkapitaleigenquote von 20 % aus Anlegersicht für höchst problematisch.
Die SdK wird auf der Gläubigerversammlung am 1. April 2014 teilnehmen, und bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der Versammlung zu vertreten.
Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter http://www.sdk.org/mt-energie.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren zu lassen. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per
E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.
Wir werden im Nachgang an die Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber über die Ergebnisse der Versammlung Bericht erstatten.
München, den 7. März 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der MT-Energie GmbH!
Quelle: www.sdk.org
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