Donnerstag, 6. Februar 2014

SdK verritt Interessen von Anleiheinhabern der hkw Personalkonzepte GmbH

Am 1. Februar 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hkw Personalkonzepte GmbH eröffnet. Zeitgleich hat der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Bierbach, die Masseunzulänglichkeit erklärt. Für den 24. Februar wurde vom Gericht eine Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber einberufen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird die Stimmrechte Ihrer Mitglieder auf dieser vertreten.

Schlechte Aussichten für die Gläubiger

Für die Inhaber von Anleihen der hkw Personalkonzepte GmbH (WKN A1K0QR) ist dies aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. eine sehr negative Nachricht. Denn laut Auskunft des Insolvenzverwalters bestehen zum jetzigen Verfahrensstand keine Befriedigungsaussichten für die Gläubiger.

Insgesamt erscheint die Insolvenz der hkw Personalkonzepte GmbH sich zu einem Skandal auszuweiten. So seien Bankdarlehen von der Geschäftsführung nicht bilanziert worden und die durch die Anleihe eingenommenen Gelder seien vollständig in Form mehrerer ungesicherter Darlehen an mit dem Geschäftsführer verbundene bzw. von diesem beherrschte Unternehmen ausgereicht worden. In wie weit die Gelder nun zurückgeholt werden können, ist aktuell völlig offen. Da auch der Aufenthaltsort des ehemaligen Geschäftsführers Herrn Gerrit Brunsveld unklar ist, erscheinen aus Sicht der SdK, zumindest große Zweifel an der Einbringbarkeit der Forderungen gegen diesen und der von ihm beherrschten Unternehmen, angebracht zu sein.

SdK vertritt Stimmrechte

Die SdK wird die Stimmrechte der von der Insolvenz der hkw Personalkonzepte GmbH betroffenen SdK Mitglieder auf der am 24. Februar 2014 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber vertreten. Die Versammlung findet im Insolvenzgericht München, Infanteriestr. 5 in 80325 München im Saal 202 statt. Die Versammlung beginnt um 9:30 Uhr. Mitglieder der SdK, die nicht selbst teilnehmen können oder nicht teilnehmen wollen, können Ihre Stimmrechte auf die SdK übertragen. Sofern Sie die SdK mit der Wahrnehmung Ihrer Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung am 24. Februar 2014 beauftragen möchten, folgen Sie bitte den unter www.sdk.org/hkw aufgeführten Anweisungen.

Wir werden im Nachgang an die Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber über die Ergebnisse der Versammlung Bericht erstatten.

Für Fragen bezüglich der Gläubigerversammlung stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.

München, 6. Februar 2014

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der hkw Personalkonzepte GmbH!

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