Sonntag, 30. Dezember 2012

SdK vertritt Inhaber von Anleihen der Praktiker AG

Pressemitteilung der SdK

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an der am 9. Januar 2013 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der Praktiker AG teilnehmen und die Stimmrechte Ihrer Mitglieder auf der Versammlung vertreten.

Auf der Tagesordnung der Versammlung steht die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber. Ferner soll die Haftung eines eventuell zuvor gewählten gemeinsamen Vertreters beschränkt werden. Einem gemeinsamen Vertreter stehen umfangreiche Informationsrechte zu. Weitergehende Maßnahmen wie einen Zinsverzicht oder einen teilweisen Verzicht auf Rückzahlung, die die Anleiheinhaber in ihren wirtschaftlichen Ansprüchen beschneiden würden, kann dieser jedoch ohne vorherige Zustimmung der Gläubiger nicht durchsetzen.

Es ist jedoch aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur Vorbereitung von eben solchen Maßnahmen dienen soll. Bereits in der jüngsten Vergangenheit hat die Praktiker AG einen Zinsverzicht von den Inhabern der von der Praktiker AG im Jahr 2011 emittierten Inhaberschuldverschreibung (WKN A1H3JZ) gefordert, welcher jedoch nicht die erforderliche Zustimmung von Seiten der Gläubiger fand.

Die SdK sieht zwar den Sanierungsbedarf der Gesellschaft als gegeben an, lehnte aber einen Zinsverzicht in der vorgeschlagenen Form ab, da aus Sicht der SdK nicht alle Gläubiger einen entsprechenden Beitrag zur Sanierung zu leisten bereit waren.

Um zu gewährleisten, dass in Zukunft ein aus Sicht der SdK unabhängiger Kandidat die Rechte der Anleiheinhaber vertritt, wird die SdK mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, einen aus Ihrer Sicht unabhängigen Rechtsanwalt zur Wahl des gemeinsamen Vertreters vorschlagen. Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier wird sich für die Rechte aller Anleihegläubiger einsetzen und gegebenenfalls konstruktiv an der Ausarbeitung eines umsetzungsfähigen Sanierungskonzeptes mitwirken, in dem der Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger in einem angemessenem Verhältnis
zu den Beiträgen der übrigen Beteiligten steht.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die auf der am 09.01.2013 stattfindenden Gläubigerversammlung zu fassenden Beschlüsse kein Quorum erforderlich ist und mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung stimmberechtigten Anleihekapitals ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden kann. Dies kann im Extremfall bedeuten, dass die Anwesenheit eines Gläubigers ausreichend ist und mit dessen Stimmen der Beschluss gefasst werden kann.

Wer seine Rechte wahren will, muss somit zwingend sein Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung ausüben oder durch einen Vertreter ausüben lassen. Ob es eine zweite Chance gibt, potentielle Versäumnisse nachzuholen und eventuelle Fehlentscheidungen zu korrigieren, ist aus Sicht der SdK
ungewiss.

Mitglieder der SdK können Ihre Stimmrechte auf die SdK übertragen. Das hierzu nötige Vollmachtsformular finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=660. Dieses muss zusammen mit einer Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts des Anleiheinhabers, woraus hervorgeht dass die betreffenden Anleihen bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung gesperrt bleiben, an die SdK gesendet werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0.

München, 28.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der Praktiker AG!

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