Pressemitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung
AG (WGF AG) hat am 11.12.2012 mitgeteilt, dass beim zuständigen
Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt worden ist. Im Unterschied zu einer klassischen Insolvenz
soll das Insolvenzverfahren der WGF AG in Eigenverwaltung
abgewickelt werden. Hierbei wird vom zuständigen Insolvenzgericht
kein klassischer Insolvenzverwalter bestellt, sondern der Vorstand
selbst übernimmt, in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter, das Verfahren mit dem Ziel der
Unternehmensfortführung.
Der
Insolvenzantrag ist notwendig geworden, nachdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 einen Verlust von fast 77 Mio. Euro erwirtschaftet
hat. Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch
Desinvestments und Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die
Gesellschaft sieht jedoch aufgrund eines zuletzt geänderten
Geschäftsmodells - der bisherige Geschäftsbereich Immobilienhandel
wurde durch den Bereich Projektentwicklung für institutionelle
Investoren und Family Offices abgelöst - eine solide Basis um die
Geschäfte in Zukunft gewinnbringend fortzuführen.
Die WGF AG ist nach Kenntnis der SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit einem Volumen von
ca. 200 Mio. Euro einer der größten Emittenten von für
Privatanleger konzipierten Anleihen und Genussscheine. Aktuell stehen aus Sicht der SdK folgende Anleihen und Genussscheine noch
zur Rückzahlung aus:
Anleihe WKN Fälligkeit Emissionsvolumen
Anleihe 2008 A0LDUL
2013 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2009
WGFH04 2014 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2009
WGFH05 2016 45,2 Mio. Euro
Anleihe 2010 WGFH06
2012 43,0 Mio. Euro
Anleihe 2010
WGFH07 2015 8,8 Mio. Euro
Anleihe 2011
WGFH08 2017 1,2 Mio. Euro
Genussschein 2009 WGFH90
2021 2,7 Mio. Euro
Genussschein 2011 WGFH91
2019 0,06 Mio.Euro
Im Zuge der Bekanntmachung des Insolvenzantrags hat die WGF AG
auch angekündigt, die am 14.12.2012 fällige Rückzahlung der
Anleihe 2010 (WKN WGFH06) nicht zu leisten.
Aufgrund der zuletzt getätigten Immobilientransaktionen, deren
erzielten Verkaufspreise aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V. (SdK) unter den zum 31.12.2011 bilanzierten
Immobilienwerten lagen, ist zweifelhaft, ob die optimistische
Prognosen des Vorstands der WGF AG bezüglich einer eventuellen
Fortführung der Gesellschaft zutreffen. Die SdK rät daher
betroffenen Inhabern von Anleihen und Genussscheinen der WGF AG sich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung ihrer
Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.
Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten
und die Interessen der Anleiheinhaber, auch auf den aller
Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen,
vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein
unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem
eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird.
Außerdem sieht die
SdK mögliche Ansatzpunkte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit
dem Vertrieb der Anleihen. Die SdK wird hierzu spezialisierte
Anwälte mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragen.
Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite
unter http://www.sdk.org/wgfag.php für einen kostenlosen Newsletter
registrieren zu lassen. Über diesen Newsletter werden wir alle
Betroffenen über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem
Laufendem halten. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne
per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel.
089 / 20208460 an die SdK wenden.
München, den
12.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF Westfälische
Grundbesitz und Finanzverwaltung AG!
Quelle: www.sdk.org
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