Mittwoch, 12. Dezember 2012

SdK rät Inhabern von Anleihen der WGF AG zur Interessensbündelung

Pressemitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) hat am 11.12.2012 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Im Unterschied zu einer klassischen Insolvenz soll das Insolvenzverfahren der WGF AG in Eigenverwaltung abgewickelt werden. Hierbei wird vom zuständigen Insolvenzgericht kein klassischer Insolvenzverwalter bestellt, sondern der Vorstand selbst übernimmt, in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter, das Verfahren mit dem Ziel der
Unternehmensfortführung.

Der Insolvenzantrag ist notwendig geworden, nachdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 einen Verlust von fast 77 Mio. Euro erwirtschaftet hat. Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch Desinvestments und Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die Gesellschaft sieht jedoch aufgrund eines zuletzt geänderten Geschäftsmodells - der bisherige Geschäftsbereich Immobilienhandel wurde durch den Bereich Projektentwicklung für institutionelle Investoren und Family Offices abgelöst - eine solide Basis um die Geschäfte in Zukunft gewinnbringend fortzuführen.

Die WGF AG ist nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit einem Volumen von ca. 200 Mio. Euro einer der größten Emittenten von für Privatanleger konzipierten Anleihen und Genussscheine. Aktuell stehen aus Sicht der SdK folgende Anleihen und Genussscheine noch zur Rückzahlung aus:

Anleihe                     WKN       Fälligkeit     Emissionsvolumen

Anleihe 2008           A0LDUL   2013           50,0 Mio. Euro

Anleihe 2009           WGFH04    2014          50,0 Mio. Euro

Anleihe 2009           WGFH05   2016          45,2 Mio. Euro

Anleihe 2010           WGFH06   2012          43,0 Mio. Euro

Anleihe 2010           WGFH07    2015           8,8 Mio. Euro

Anleihe 2011             WGFH08     2017          1,2 Mio. Euro

Genussschein 2009   WGFH90 2021           2,7 Mio. Euro

Genussschein 2011    WGFH91 2019            0,06 Mio.Euro

Im Zuge der Bekanntmachung des Insolvenzantrags hat die WGF AG auch angekündigt, die am 14.12.2012 fällige Rückzahlung der Anleihe 2010 (WKN WGFH06) nicht zu leisten.

Aufgrund der zuletzt getätigten Immobilientransaktionen, deren erzielten Verkaufspreise aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) unter den zum 31.12.2011 bilanzierten Immobilienwerten lagen, ist zweifelhaft, ob die optimistische Prognosen des Vorstands der WGF AG bezüglich einer eventuellen Fortführung der Gesellschaft zutreffen. Die SdK rät daher betroffenen Inhabern von Anleihen und Genussscheinen der WGF AG sich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber, auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen, vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird.

Außerdem sieht die SdK mögliche Ansatzpunkte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Anleihen. Die SdK wird hierzu spezialisierte Anwälte mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragen.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite unter http://www.sdk.org/wgfag.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren zu lassen. Über diesen Newsletter werden wir alle Betroffenen über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 12.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG!
Quelle: www.sdk.org

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