Dienstag, 12. Mai 2009

Finanzdienstleistungen: Europäische Kommission will Anlegerschutz bei Kleinanlegerprodukten verbessern

Die Kommission will den Anlegerschutz bei Produkten, die hauptsächlich von Kleinanlegern gekauft werden, erheblich verbessern. Die Unterschiede zwischen den geltenden Standards können dem Anleger schaden und den Markt für Kleinanlegerprodukte verzerren. In ihrer Mitteilung über Anlageprodukte für Kleinanleger kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Informationspflichten gegenüber dem Kunden und die Vorschriften für den Vertrieb solcher Produkte verbessert und vereinheitlicht werden müssen. Die Kommission schlägt einen neuen horizontalen Rechtsansatz vor, der die besten bestehenden Vorschriften zum Vorbild nimmt und auf alle einschlägigen Produkte anwendet. Als nächstes wird die Kommission nun detaillierte Rechtsvorschläge ausarbeiten, um diesen Ansatz umzusetzen. In welche Richtung die entsprechenden Arbeiten gehen, soll noch vor Ende 2009 bekannt gegeben werden.

Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Die Finanzkrise hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Kleinanleger fundierte Investitionsentscheidungen treffen können. Die Anleger müssen zuverlässige und verständliche Informationen über Anlagemöglichkeiten erhalten und von den Anbietern entsprechender Produkte eine faire, bedarfsgerechte Beratung bekommen. Das ehrgeizige Arbeitsprogramm, das wir heute vorgestellt haben, soll uns diesem Ziel ein gutes Stück näherbringen, indem die Informationen über Kleinanlegerprodukte und deren Vertrieb konsequent auf hohem Niveau reguliert werden.

Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen die Anlegerinformationen und Vertriebspraktiken für alle Arten von Kleinanlegerprodukten, wie z.B. Investmentfonds, fondsgebundene Versicherungen und diverse strukturierte Produkte. Diese Produkte dominieren den Kleinanlegermarkt, bedienen ähnliche Anlegerbedürfnisse und stellen vergleichbar hohe Anforderungen an den Anlegerschutz.

Die Mitteilung enthält noch keine detaillierten Rechtsvorschläge, sondern lediglich allgemeine Grundsätze für einen horizontalen Ansatz bei Anlegerinformationen und Vertriebspraktiken und verpflichtet die Kommission, Rechtsvorschläge zur Verwirklichung der gesteckten Ziele vorzulegen.

Hintergrund

Der Markt für Kleinanlegerprodukte ist sehr groß und erreichte Ende 2008 einen Wert von schätzungsweise 8 Billionen EUR.

Die entsprechenden Produkte bieten dem Kleinanleger beträchtliche Vorteile. Allerdings sind sie oft komplex und für die Anleger schwer zu durchschauen, insbesondere was die Risiken und Kosten angeht.

Die Vorschläge sind Bestandteil des Reformprogramms, das die Kommission in ihrer Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates (IP/09/351) vorgestellt hatte, um das Vertrauen wiederherzustellen und für die Zukunft verantwortungsvolle Finanzmärkte sicherzustellen.

Zusammen mit dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) arbeitet die Kommission an Vorschlägen für anlegerfreundliche Produktinformationen bei OGAW [Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren], den so genannten „Key Investor Information“, kurz: „KII“, die ein guter Anhaltspunkt für andere Kleinanlegerprodukte sind.

Die Vorschriften für den Vertrieb der Produkte über Intermediäre oder Emittenten regeln z.B. Interessenkonflikte, Einflussnahmen und die Angemessenheit des Verkaufs. Nach Auffassung der Kommission bieten die einschlägigen Vorschriften der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) einen guten Standard für den Vertrieb aller Arten von Kleinanlegerprodukten.

Weitere Informationen im Internet unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/investment_products_de.htm

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