Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat beim Landgericht München Strafanzeige gegen frühere Vorstandsmitglieder der Premiere AG, u.a. Georg Kofler und Michael Börnicke, eingereicht.
Die SdK beschuldigt sie, sowohl beim Börsengang der Premiere AG 2005 als auch bei der Kapitalerhöhung 2007 unrichtige Angaben zur Klassifizierung, zur Zählweise und zur tatsächlichen Zahl der Abonnenten des Bezahlsenders gemacht zu haben. Damit haben sie nach Ansicht der SdK den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a des Strafgesetzbuches erfüllt.
Entgegen den Darstellungen in den Verkaufsprospekten wurden nach Ansicht der SdK auch solche Abonnements einberechnet, die entweder überhaupt nicht relevant waren oder keine Umsatzerlöse mehr erwarten ließen.
Zudem beschuldigt die SdK Georg Kofler und Michael Börnicke des Insiderhandels. So erzielte Georg Kofler durch Wertpapiertransaktionen in der Premiereaktie über die in Luxemburg ansässige Fernseh Holding S.à.r.l allein am 13. Februar 2007 einen Erlös von mehr als 185 Millionen Euro. Michael Börnicke veräußerte unter anderem am 14. Februar 2007 Premiere-Aktien für insgesamt gut sechs Millionen Euro.
Zu diesem Zeitpunkt war aber die Unrichtigkeit der Angaben der tatsächlichen Anzahl der Abonnenten von Premiere der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Sie wurde erst am 2. Oktober 2008 um eine Million auf 2,4 Millionen nach unten korrigiert. Somit haben die Beschuldigten nach Ansicht der SdK auch gegen die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen.
Die SdK rät betroffenen Premiereaktionären, mögliche Schadenersatzansprüche ggf. von einem erfahrenem Anlegeranwalt prüfen zu lassen. SdK-Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit einer ersten kostenlosen Überprüfung ihrer Unterlagen.
München, 15. Mai 2009
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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