Montag, 2. März 2009

Aktienverpfändung nicht schädlich für Squeeze-out-Verlangen

OLG München, Beschluss vom 12. November 2008, Az. 7 W 1775/08
Fundstelle: ZIP 2009, 416 ff.

eigene Leitsätze:

1. Der Hauptaktionär kann trotz Verpfändung von Aktien einen Squeeze-out nach § 327a Abs. 1 AktG verlangen, da er Vollrechtsinhaber bleibt und sich somit an der Berechnung des maßgeblichen 95%-Quorums nichts ändert.

2. Hinsichtlich dieser 95%-Schwelle kommt es auf den Zeitpunkt des Übertragungsverlangens und der Beschlussfassung in der Hauptversammlung an (nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung oder der Eintragung des Übertragungsbeschlusses.


Rechtsanwalt Martin Arendts

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