Donnerstag, 12. März 2009

SdK fordert Fortsetzung der Sonderprüfung bei der IKB

Der neue Großaktionär der IKB Deutsche Industriebank, die US-Beteiligungsgesellschaft Lone Star, hat beantragt, den von der Hauptversammlung vor knapp einem Jahr eingesetzten Sonderprüfer abzuberufen. Über zwei entsprechende Anträge soll auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IKB-Aktionäre am 25. März 2009 abgestimmt werden. Der Sonderprüfer hat die Aufgabe, mögliche Pflichtverletzungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in der Vergangenheit aufzudecken.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird gegen diese Vorschläge stimmen und fordert, die beiden Anträge auf Abberufung des Sonderprüfers ersatzlos von der Tagesordnung der HV zu streichen. Die SdK ruft alle Aktionäre auf, sich ihr anzuschließen und ebenfalls gegen die Anträge der zu Lone Star gehörenden Hauptaktionärin LSF6 Europe Financial Holdings zu stimmen. Der vollständige Wortlaut des SdK-Gegenantrags findet sich auf www.sdk.org (http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=523) bzw. auf www.hv-info.de (http://www.hv-info.de/gegenantrag_detail.php4?firmaID=562).

Für die SdK und die verbliebenen Altaktionäre der IKB wäre die Abberufung des Sonderprüfers ein Schlag ins Gesicht. Der Bestrebung zur Schaffung eines transparenten und fairen Kapitalmarktes würde mit solch einem Vorgehen ein Bärendienst erwiesen. Davon ausgehend, dass die Bankenkrise zu großen Teilen eine Vertrauenskrise ist, sieht die SdK bei der IKB zudem auch die Politik gefordert, ihren Einfluss transparenzerhöhend geltend zu machen, damit Verantwortung für Fehlentwicklungen treffgenau zugewiesen werden kann. Es entspricht nicht auch nur ansatzweise dem typischen Aktionärsverhalten, eine bereits seit Monaten in Gang gesetzte Sonderprüfung nunmehr zu stoppen. Wegen der erheblichen staatlichen und damit mit Steuergeldern finanzierten Hilfen für die IKB hat besonders auch die Öffentlichkeit ein unzweifelhaftes und berechtigtes Interesse an einer schonungslosen Aufklärung der Vorgänge bei der IKB. Man kann nicht den Staat und folglich den Bürger als Financier in Anspruch nehmen, zugleich aber die Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen der Verantwortlichen unterlassen.

Deshalb wäre die Absetzung der Sonderprüfungsanträge auch ein falsches Signal des von vertrauensbildenden Maßnahmen lebenden Kapitalmarktes.

München, 11. März 2009

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Keine Kommentare: