Samstag, 14. März 2009

BaFin untersagt der WM Transfer Ltd. das unerlaubt betriebene E-Geld-Geschäft und ordnet die Abwicklung an

Am 27. Februar 2009 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der WM Transfer Ltd., Belize City, Belize, das weitere Betreiben des E-Geld-Geschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unter der Bezeichnung „WebMoney“ betriebenen Geschäfte der WM Transfer Ltd. angeordnet.

Auf ihrer Webseite bot die WM Transfer Ltd. unter der Bezeichnung „WebMoney“ den Erwerb von elektronischen Werteinheiten in verschiedenen Währungen (unter anderem US-Dollar, Euro und Rubel) an. Die Werteinheiten konnten dabei zu Zahlungszwecken genutzt werden.

Damit betreibt die WM Transfer Ltd. das E-Geld-Geschäft ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die BaFin ist befugt, auch gegen Unternehmen und Personen einzuschreiten, die den WebMoney-Service vermitteln, Gelder entgegennehmen oder auf andere Art in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen sind.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 10.03.2009

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