Mittwoch, 23. April 2008

BaFin untersagt der Vertriebsführung der AktienPower AG die Anlagevermittlung und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Herren Hans Peter Borst (Schweinfurt), Andreas Wengler (Reichshof), Sebastian Kieser (Triefenstein), Ronald Schnaus (Triefenstein) sowie der Your Life Direktvertriebs GmbH (Schweinfurt) am 20. März 2008 die Anlagevermittlung untersagt. Ferner hat die BaFin angeordnet, die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.

Die Herren Borst, Wengler, Kieser und Schnaus sowie die Your Life Direktvertriebs GmbH vermittelten für die AktienPower AG, Schweiz, deren Aktien. Durch die Entgegennahme und Weiterleitung der Zeichnungsscheine und Aktienkaufverträge erbrachten sie die Anlagevermittlung ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 02.04.2008

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