Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch für die Weserbank AG, Bremerhaven, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann.
Die Weserbank AG gehört nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin für die Weserbank AG den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank anschreiben – sowohl, was die gesetzliche Entschädigung durch die EdB betrifft, als auch im Hinblick auf die Leistung des Einlagensicherungsfonds. Zuvor muss die Höhe der jeweiligen Forderungen ermittelt werden. Die BaFin kann nicht voraussehen, wie lange das Verfahren dauern wird.
Die BaFin musste den Entschädigungsfall feststellen, da die Bank nicht mehr in der Lage ist, Einlagen der Kunden zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten zu erfüllen. Es besteht auch nicht die Aussicht, dass die Bank später in der Lage sein wird, dies zu tun. Das Amtsgericht Bremerhaven hat daher am Mittwoch die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens beschlossen.
Der Vorstand der Bank hatte der Aufsicht die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Darum hatte die BaFin am 8. April 2008 ein Moratorium über die Weserbank AG verhängt. Das Amtsgericht Bremerhaven hatte am 9. April 2008 auf Antrag der BaFin die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beschlossen.
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