Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 8. Juni 2007 der Garant24 GmbH & Co. KG in Ahorn-Coburg untersagt, Versicherungsgeschäfte zu betreiben.
Die Garant24 GmbH & Co. KG bietet unter der Bezeichnung "Garantie für Jedermann" Garantien für zahlreiche Baugruppen von Personenkraftwagen an. Das Unternehmen betreibt hiermit eine Reparaturkostenversicherung ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Verwaltung der Versicherungsverträge erfolgt über das Service-Center der Garant24 GmbH & Co. KG in Fulda.
Über den Sachverhalt hat die BaFin die Strafverfolgungsbehörden unterrichtet. Die Staatsanwaltschaft Fulda führt ihre Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 28 Js 2323/07.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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