Dienstag, 18. September 2007

BaFin untersagt Herrn Klaus Halbach als Organ der NOVEX-Sparkasse EF das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Klaus Halbach als Organ der NOVEX-Sparkasse EF am 06. September 2007 die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt, soweit dieser das Einlagengeschäft im Inland umfasst. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die NOVEX-Sparkasse EF bietet auf ihrer Homepage http://www.novex-sparkasse.eu Personen in Deutschland den Erwerb von "NOVEX Sparbuch-Anleihen" an. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieses Angebots betreibt sie das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Darüber hinaus hat sie Gelder aufgrund des Angebots "Kapitalbrief - nachrangige Namensschuldverschreibung - der NOVEX Sparkasse" angenommen und betreibt auch damit unerlaubt das Einlagengeschäft.

Herr Klaus Halbach ist als Organ der NOVEX-Sparkasse EF verpflichtet, die Rückzahlung aller auf der Grundlage der genannten Angebote angenommenen Gelder vorzunehmen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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