Dienstag, 31. Oktober 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. SdK und SoWiTec group GmbH laden gemeinsam Anleiheinhaber der SoWiTec group Anleihe 2018/23 zu einer Investorenkonferenz am 02.11.2023 um 14:00 Uhr ein

Die SoWiTec group GmbH hat am 27. Oktober 2023 die Inhaber der Anleihe 2018/2023 (WKN: A2NBZ2 / ISIN: DE000A2NBZ21) zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen. Diese soll vom 11.11.2023 (0 Uhr) bis zum 13.11.2023 (24 Uhr) stattfinden. Die Anleiheinhaber sollen auf der kommenden Abstimmung ohne Versammlung u.a. eine Laufzeitverlängerung der am 8. November 2023 fälligen Anleihe um weitere drei Jahre beschließen. Ferner soll Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., zum gemeinsamen Vertreter der Gesellschaft gewählt werden. Die SdK steht mit der Gesellschaft bereits in Kontakt und prüft aktuell die Angemessenheit der vorgeschlagenen Laufzeitverlängerung.

Um den Anleiheinhabern einen kurzen Überblick über das vorgeschlagene Konzept der Gesellschaft und eine Einschätzung von Seiten der SdK geben zu können, lädt die SdK gemeinsam mit der SoWiTec group GmbH alle betroffenen Anleiheinhaber zu einer virtuellen Investorenkonferenz am Donnerstag, den 2. November 2023 um 14 Uhr ein. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/webinar-sowitec anmelden. Frank Hummel, CEO der SoWiTec group GmbH, wird persönlich für Fragen zur Verfügung stehen.

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/sowitec zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK bietet allen Anleiheinhabern auch eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der kommenden Abstimmung ohne Versammlung bzw. auch eventuell noch kommenden Anleihegläubigerversammlungen an

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 31. Oktober 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der SoWiTec group GmbH!

Freitag, 27. Oktober 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Cardea Europe AG zur Interessensbündelung auf und prüft rechtliche Schritte

Die Cardea Europe AG ist Emittentin der Anleihe 2020/2023 (WKN: A3H2ZP / ISIN: DE000A3H2ZP5) mit einem derzeit ausstehenden Volumen von 131,2 Mio. Euro.

Die Gläubiger der Anleihe haben in der vom 16.10.2023 bis zum 20.10.2023 abgehaltenen Abstimmung ohne Versammlung eine Restrukturierung der Anleihe beschlossen. Dabei wurde die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis Dezember 2028 verlängert und die von 7,25 % p.a. auf 9,25 % p.a. erhöhten Zinsen bis zum Fälligkeitstag im Dezember 2028 gestundet. Zugleich wurde mitgeteilt, dass die Garantie der Cardea Corporate Holdings Inc. nicht parallel zur Laufzeit der Anleihe verlängert wird. Ausschlaggebend für die Zustimmung zu den Beschlüssen war die Zustimmung der Cardea Capital Espana S.L., Spanien, die von der Cardea Corporate Holdings Inc., USA, vertreten wurde mit den von ihr gehaltenen 106.370 Anleihen für die Beschlussvorschläge stimmte.

Die SdK hat an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen und prüft derzeit sowohl zivilrechtliche Schritte gegen die Beschlussfassungen der Versammlung als auch strafrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Emittentin weder einen Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vorgelegt hat, noch auch nur irgendwelche relevanten Angaben zur aktuellen Finanzsituation gemacht hat. Die Aussagen der Gesellschaft sind des Weiteren widersprüchlich – denn die Gesellschaft gibt einerseits an, dass die Verhandlungen über die Refinanzierung der Anleihe bereits laufen und wohl demnächst eine Einigung erzielt werden kann, gleichzeitig wird die Laufzeit um volle fünf Jahre verlängert und sämtliche Zinsen gestundet. Zudem wurde in der Vergangenheit mit der Garantieerklärung der Muttergesellschaft Cardea Corporate Holdings Inc. und mit einem angeblich vorhandenen Edelsteinportfolio als Sicherheit für die Anleihe geworben. Warum dann keinerlei Anstalten zur Verwertung der Sicherheiten gemacht werden, und stattdessen die Garantieerklärung der Muttergesellschaft noch wegfallen soll, ist völlig unklar und nicht nachvollziehbar. Ferner wurde der Nominalwert der ausstehenden Anleihen zum Dezember 2021 noch mit gut 2 Mio. Euro angegeben. Wären in der Zwischenzeit Anleihen mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro platziert worden, wäre dies aus Sicht der SdK mitteilungspflichtig gewesen. Es ist des Weiteren völlig unklar, mit welchen finanziellen Mitteln die Cardea Capital Espana S.L. überhaupt Anleihen im Nennwert von über 106 Mio. hätte erwerben können.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK besteht deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens. Betroffenen Mitgliedern unter den Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/cardea für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 27.10.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Gesellschaft!

Donnerstag, 26. Oktober 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der SOWITEC group GmbH zur Interessensbündelung auf

Die SOWITEC group GmbH („SOWITEC“), Obergesellschaft der SOWITEC-Gruppe, nach eigenen Angaben einer der führenden Projektentwickler in den Bereichen Wind und Solar, hat am 25.10.2023 die Inhaber ihrer noch mit 7,634 Mio. Euro ausstehenden Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBZ21 / WKN: A2NBZ2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen. Die Beschlussvorschläge werden in erster Linie die Prolongation der am 08.11.2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger beinhalten.

Die Liquiditätslage der Emittentin sei trotz eines positiven 1. Halbjahres 2023 mit einem Konzernumsatz von 12,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro) und einem Konzernperiodenergebnis von 7,9 Mio. Euro (Vorjahr: -0,2 Mio. Euro) derzeit äußerst angespannt. Grund hierfür seien zum einen bestehende Unsicherheiten über die zeitnahe Zahlung von Kaufpreisteilen für Projekte in Deutschland und Mexiko von insgesamt 2,6 Mio. Euro, mit deren Zahlungseingang SOWITEC zu einem früheren Zeitpunkt geplant hatte. Zum anderen sei es aufgrund des derzeit ungewöhnlich niedrigen Strompreisniveaus in Brasilien zu Verzögerungen von Projektrealisierungen und Projektverhandlungen, was zu Verschiebungen von Umsatzerlösen von rund 12 Mio. Euro seit September 2023 führte, gekommen. Zusätzlich würden sich in Kolumbien seit Oktober 2023 Zahlungseingänge in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro verschieben, da sich dort Netzbetreiber der Netzausbau um etwa zwölf Monate verzögerte und somit die vertraglich gesicherten Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden konnten. Daher sei die Emittentin aus heutiger Sicht nicht in der Lage, die Anleihe 2018/2023 zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen.

Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK überraschend und viel zu spät. Noch am 02.08.2023 hat die Gesellschaft über das wiedererstarkte Geschäft mit Umsatz- und Ertragswachstum berichtet und kein Wort über eine mögliche angespannte Liquiditätslage verloren.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/sowitec-group für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen und Gläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 26.10.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der SOWITEC group GmbH!

Mittwoch, 18. Oktober 2023

BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website x-aia.com wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website x-aia.com. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können. Die Betreiber täuschen potentielle Interessenten mit der Behauptung, sie hätten eine Zulassung der BaFin. Dies ist nicht der Fall.

Als Betreiber der Website wird die X-AIA Investment UG mit angeblichem Unternehmenssitz in Frankfurt am Main angegeben. Hier liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Opfer ist die XAIA Investment GmbH. Sie bietet mit Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen an und steht in keiner Verbindung zu der Website x-aia.com.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

alphascrypto.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „AlphasCrypto“. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website alphascrypto.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „AlphasCrypto“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen Alpha FX Limited und der in Deutschland lizensierten Alpha FX Europe Limited verbunden.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

bel-finanz.de: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website bel-finanz.de. Diese bieten ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, etwa die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen und Darlehen sowie die Verwaltung von ETF-Portfolios.

Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Colruyt Group, aus Halle in Belgien, vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Website bel-finanz.de.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Montag, 2. Oktober 2023

Finanzwissen leicht vermittelt: FPSB Deutschland und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger starten informative Webinar-Reihe

Immer wieder zeigen Studien und Umfragen, dass die Finanzbildung hierzulande nicht besonders stark ausgeprägt ist. Die Folge: Anleger vernachlässigen die Finanzplanung oder begehen große Fehler beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge. Doch gerade in diesen komplexen und schwierigen Zeiten ist ein gutes Finanzwissen extrem wichtig.

Um finanzielle Wissenslücken aufzudecken und um auf die herausragende Bedeutung einer professionellen Finanzplanung hinzuweisen, findet im Rahmen der alljährlichen World Investor Week am Mittwoch, den 4. Oktober, der World Financial Planning Day statt. Er wird vom Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) organisiert, dem internationalen Dachverband der Certified Financial Planner® (CFP), zu dem auch der FPSB Deutschland gehört. Bei der Aktionswoche wird Verbrauchern der Nutzen und Mehrwert einer langfristigen Finanzplanung nahegebracht und Finanzwissen vermittelt.

Zusammen mit dem Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. veranstaltet die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger im Rahmen der World Investor Week und des World Financial Planning Day eine umfangreiche Webinar-Reihe, in der erfahrene CFP®-Professionals gezielt zu bestimmten Themen Finanzwissen vermitteln und sich anschließend den Fragen der Teilnehmer stellen.

Alle Webinare finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Sollten Sie ein Webinar verpassen, finden Sie die Aufzeichnung ein paar Tage später auf dem YouTube-Kanal der SdK. Im Anschluss an die Veranstaltungsreihe können die Teilnehmer ihr Wissen rund um das Thema Financial Planing testen. Zu gewinnen gibt es attraktive Preise, unter anderem zahlreiche Buchprämien sowie als Hauptgewinn 500 Euro.

Übersicht über alle Webinare:

Mittwoch, 04.10.:

19 bis 20 Uhr: „Bedeutung und Mehrwert des Financial Planing für Verbraucher und insbesondere Kapitalanleger“. Diskussion mit dem FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Tilmes, CFP®, FPSB-Vorstand Marcel Reyers, CFP®, und SdK-Vorstandsvorsitzender Daniel Bauer

Mittwoch, 11.10.:

19 bis 20 Uhr: „Finanzplanung im Crash-Szenario“ (Markus Engelmann, CFP®)

Mittwoch, 25.10.:

19 bis 20 Uhr: „Strategische Vermögensplanung – Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers“ (Christian Hirschbolz, CFP®)

Mittwoch, 8.11.:

19 bis 20 Uhr: „Die Renaissance der Anleihen“ (Mario Hahn, CFP®)

Mittwoch, 22.11.:

19 bis 20 Uhr: „Unternehmerfinanzplanung“ (Christoph Leichtweiß, CFP®)

Mittwoch, 06.12.:

19 bis 20 Uhr: „Familienvermögen und Familiengesellschaften“ (Marcel Reyers, CFP®)

Mittwoch, 20.12.:

19 bis 20 Uhr: „Qualität in der Finanzberatung - Woran erkenne ich gute Berater*innen?“ (Maximilian Kleyboldt, CFP®).

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier: Financial Planing - Erweitern Sie jetzt Ihr Wissen mit unserem kostenlosen Webinarangebot! (edudip.com)

München, den 2. Oktober 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Dienstag, 26. September 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: BASF, Siemens, TUI und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen

Nutzen Sie die Chance und holen Sie sich Informationen aus erster Hand!

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V veranstaltet im Herbst 2023 wieder zahlreiche virtuelle Anlegerforen und lädt alle Aktionäre herzlich zur Teilnahme ein. Die virtuellen Anlegerforen der SdK bieten Privatanlegern die einmalige Chance, sich über die präsentierenden Unternehmen zu informieren und sich direkt mit den jeweiligen Unternehmensvertretern auszutauschen. Folgende Unternehmen stellen sich im Rahmen eines SdK-Anlegerforums vor:

Datum        Uhrzeit  Präsentierendes Unternehmen

27.09.2023 15:00     TUI AG

16.10.2023 18:30     Grenke AG

18.10.2023 18:30     Gerresheimer AG

26.10.2023 18:30     METRO AG

09.11.2023 18:30     Fresenius SE & Co. KGaA

15.11.2023 18:30     LPKF Laser & Electronics SE

20.11.2023 18:30     Heidelberger Druckmaschinen AG

22.11.2023 18:30     tonies SE

23.11.2023 18:30     BASF SE

28.11.2023 18:30     GEA Group AG

29.11.2023 18:30     Siemens AG

30.11.2023 18:30     Fraport AG

Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse können Sie sich unter www.sdk.org/anlegerforen anmelden.

Nutzen Sie die Chance, und tauschen Sie sich mit den Unternehmen aus!

München, den 26.09.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Montag, 4. September 2023

Nun auch 56 Projektgesellschaften der Project-Gruppe insolvent

Nach etlichen Gesellschaften der Project-Gruppe haben nun auch 56 der insgesamt 118 Projektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Und dabei wird es wohl nicht bleiben, wie u.a. die Immobilien-Zeitung berichtet.

Dienstag, 29. August 2023

One Square Advisors GmbH: Euroboden GmbH – Neun Tochtergesellschaften in der Insolvenz

- EUROBODEN GmbH stellt Insolvenzantrag für neun Tochtergesellschaften 

- Folgeinsolvenzen bei weiteren Konzerngesellschaften nicht auszuschließen

München, 29. August 2023 – Nachdem die Euroboden GmbH, Emittentin der 5,5%-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ) und der 5,5%-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM), bereits am 11. August 2023 einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt hat, gab die Gesellschaft mit Mitteilung vom 24.08.2023 bekannt, dass neun Tochtergesellschaften der Euroboden GmbH jeweils beim zuständigen Amtsgericht in München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder insolvenzrechtlicher Überschuldung gestellt haben.

Namentlich handelt es sich um die folgenden Gesellschaften:

  • Franziskaner Vermögensverwaltung GmbH
  • Vermögensverwaltung Rablstraße GmbH
  • Euroboden Kaltenberg GmbH
  • Euroboden Infanteriestraße GmbH
  • Vermögensverwaltung Hannover GmbH
  • Euroboden Waldstraße GmbH
  • Euroboden Am Krebsbach GmbH
  • Euroboden Landsberger Straße GmbH
  • Euroboden Forstenrieder Allee GmbH

Die Antragsstellungen waren unter anderem aufgrund negativer Finanzierungsentscheidungen der Fremdkapitalgeber erforderlich geworden.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung, unterstützt durch den vorläufigen Gläubigerausschuss, arbeitet mit Hochdruck daran, weitere Insolvenzen auf Ebene der Konzerntochtergesellschaften, insbesondere die der Bauprojekte Berg am Starnberger See, Hammerschmidt und Lion-Feuchtwanger, zu vermeiden. Insolvenzen weiterer Konzerngesellschaften können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Alle Anleihegläubiger, die sich unter euroboden@onesquareadvisors.com registriert haben oder noch registrieren, werden regelmäßig über den Stand der Dinge und das Verfahren informiert.

One Square Advisors
- Euroboden -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax +49-89-15 98 98-22
E-Mail: euroboden@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

Samstag, 26. August 2023

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor BT Invest

BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

BT Invest

https://b-tinvest.com/ Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
https://b-tinvest.dev/ Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
https://privateacc211.com Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
support@b-tinvest.com

mit angeblichem Sitz an der Adresse:
Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Finanzdienstleister wird hingewiesen.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Quelle: FMA

Freitag, 25. August 2023

BaFin ermittelt gegen die Baring Private Equity London

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Gesellschaft Baring Private Equity London. Das Unternehmen tritt unaufgefordert an Kundinnen und Kunden der Interactiv Global Brokers heran und bietet an, ihnen Aktien der Ecological Technologies Ltd. abzukaufen. Bei den Kontaktierten handelt es sich um Kundinnen und Kunden, die solche Aktien bereits in der Vergangenheit auf Vermittlung der Interactiv Global Brokers erworben haben.

Um die genannte Offerte annehmen zu können, ist nach Angaben von Baring Private Equity London der Besitz eines Mindestbestands an Aktien der Ecological Technologies Ltd. erforderlich. Um den eigenen Bestand entsprechend aufstocken zu können, werden Anlegerinnen und Anleger zwecks Anschaffung weiterer Aktien an die Seidel Finance verwiesen. Seidel Finance ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Vertrieb von Aktien der Ecologial Technologies Ltd. bereits in Erscheinung getreten: Die BaFin hatte darüber am 10. Juli 2023 sowie am 14. August 2023 auf ihrer Website berichtet. Auch vor der Interactiv Global Brokers hatte die BaFin am 17. März 2023 gewarnt.

Auf ihrer Website baring-eu.com verwendet die Baring Private Equity London auch die Bezeichnungen Baring Private Equity Europe, BPE Europe Real Estate und BPEA Europe. Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) lässt sich für keine dieser Firmierungen eine Eintragung finden. Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die einen ähnlichen Unternehmensnamen führen und im Companies House registriert sind. Es ist von einem Identitätsmissbrauch durch die Baring Private Equity London auszugehen.

Die aufgeführten Informationen rechtfertigen die Annahme, dass die Baring Private Equity London ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites bullinvest.in und bullinvest.trade

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Bull Invest. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen über seine Websites bullinvest.in und bullinvest.trade an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Angeblich gesperrte Konten: BaFin warnt vor der Website emexep.com

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website emexep.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet dieser ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet, die BaFin habe Handelskonten von Kundinnen und Kunden gesperrt. Grund sei der Verdacht des Insiderhandels. Die BaFin verlange angeblich, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden einen Geldbetrag in Höhe ihres aktuellen Kontostands überweisen. Erst dann würde sie das Konto wieder freischalten. Diese Informationen sind falsch, es handelt sich um eine Täuschung.

Es ist wichtig zu wissen: Die BaFin darf von Kundinnen und Kunden nicht verlangen, Geld zu überweisen. Hierfür fehlt ihr die gesetzliche Grundlage.

Zum Hintergrund

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

swissalgo.org: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website swissalgo.org. Der Betreiber bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf der Website tritt der Betreiber widersprüchlich unter den Bezeichnungen Swiss Algo, CentralKasse und emgprime auf, jeweils ohne Nennung einer Rechtsform. Es wird ein Unternehmenssitz in South Croydon, Vereinigtes Königreich, angegeben.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

euprofits.com: BaFin ermittelt gegen Euprofits-Finanzportal GmbH

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Euprofits-Finanzportal GmbH mit angeblichem Sitz in der belgischen Stadt Brüssel. Das Unternehmen tritt auch unter dem Namen EUPROFITS auf. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet es auf seiner Website euprofits.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Donnerstag, 24. August 2023

Aktion Mensch warnt vor Betrugsmasche mit "Notfall-Card": Keine Bankdaten herausgeben!

Wir schreiben dir heute aus einem aktuellen Anlass: Wir möchten dich warnen, dass derzeit bei Werbeanrufen telefonisch IBAN-Nummern abgefragt werden. Dabei wird teilweise der falsche Eindruck erweckt, dies geschehe in Kooperation oder gar im Auftrag der Aktion Mensch.

Der Anbieter „Notfall-Card“ gibt sich aktuell in Werbeschreiben, in seinem Internet-Auftritt und in Anrufen als Kooperationspartner der Aktion Mensch aus. Das ist aber nicht wahr. Unter dem Vorwand, dass Kund*innen ihre Lose verlängern können, fragt Notfall-Card dabei sogar IBAN-Nummern ab, um Abbuchungen vorzunehmen. Wir distanzieren uns davon.

Es gibt KEINE Zusammenarbeit der Aktion Mensch mit Notfall-Card! Bitte gib bei entsprechenden Kontaktversuchen keine persönlichen Daten oder Kontodaten weiter.

Wir gehen bereits juristisch gegen den Anbieter vor.

Teile diese Information gerne auch mit Freund*innen und Bekannten, damit möglichst viele Menschen gewarnt sind. 

Viele Grüße
deine Aktion Mensch

Quelle: Aktion Mensch

Euroboden GmbH: Diverse Tochtergesellschaften melden Insolvenz an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Grünwald, 24. August 2023 – Die Euroboden GmbH, Emittentin zweier Unternehmensanleihen (ISIN: DE000A2YNXQ5; ISIN: DE000A289EM6), gibt bekannt, dass ihre 100-prozentigen Tochtergesellschaften (i) Vermögensverwaltung Hannover GmbH, (ii) Euroboden Infanteriestraße GmbH, (iii) Euroboden Waldstraße GmbH, (iv) Euroboden Am Krebsbach GmbH, (v) Euroboden Landsberger Straße GmbH, (vi) Euroboden Kaltenberg GmbH, (vii) Euroboden Forstenrieder Allee GmbH, (viii) Franziskaner Vermögensverwaltungs GmbH und (ix) Vermögensverwaltung Rablstraße GmbH heute jeweils beim zuständigen Amtsgericht München die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und insolvenzrechtlicher Überschuldung beantragen werden.

Die Euroboden GmbH als Konzernobergesellschaft hatte am 11. August 2023 ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Die Insolvenzantragsgründe der insolventen Tochtergesellschaften sind aufgrund von Konzernverflechtungen eine Folge der Insolvenz der Euroboden GmbH.

Die in Bau befindlichen Projekte der Euroboden-Gruppe (Berg am Starnberger See, Hammerschmidt und Lion-Feuchtwanger) sind derzeit nicht von einer Insolvenz der anderen Gesellschaften der Euroboden-Gruppe betroffen.

Möglicherweise werden für weitere Konzerngesellschaften Insolvenzanträge gestellt.

Ekosem-Agrar AG: Abschlussprüfer erteilt Versagungsvermerke für Jahresabschlüsse 2021

Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Walldorf, 24. August 2023 - Der Ekosem-Agrar AG sind von ihrem Abschlussprüfer, der DWP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Versagungsvermerke für den Einzel- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 erteilt worden. Der Abschlussprüfer sieht sich aufgrund fehlender Verzichtserklärungen der finanzierenden Banken sowie der Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts nicht in der Lage, ein abschließendes Prüfungsurteil abzugeben. Insbesondere konnten keine ausreichenden Nachweise über die Möglichkeit der zukünftigen Ausübung der Kontrolle über die russischen Tochtergesellschaften und die dort vorhandenen Zahlungsmittel sowie über zentrale Planungsannahmen erbracht werden.

Mittwoch, 23. August 2023

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 23. August 2023 – Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-Wandelanleihe“) erneut zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen. Einziger Beschlussgegenstand wird die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger sein.

Auf Anregung aus dem Kreis der Anleihegläubiger wird die PREOS Herrn Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., als gemeinsamen Vertreter vorschlagen. Nachdem die für eine vorgeschlagene Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe erforderlichen qualifizierten Mehrheiten in einer Abstimmung ohne Versammlung Ende Juli knapp verfehlt wurden und auch ein gemeinsamer Vertreter noch nicht bestellt werden konnte (siehe hierzu Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Juli 2023), beabsichtigt die PREOS, mit dem nun zur Bestellung vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreter zunächst Gespräche und Verhandlungen über die noch bestehenden Optionen für eine Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe aufzunehmen.

Die Abstimmung ohne Versammlung soll im Zeitraum vom 9. September 2023, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 11. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) stattfinden.

Die entsprechende Aufforderung zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 25. August 2023 auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Montag, 21. August 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf!

Teilnahme an der am 20. September 2023 stattfindenden Hauptversammlung von hoher Bedeutung

In den vergangenen acht Monaten hat das Management der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA nach Einschätzung der SdK am Kapitalmarkt massiv an Vertrauen verspielt. Anstatt wie lange von der SdK gefordert ein Uplisting in den geregelten Markt durchzuführen, wurde – auch widersprüchlich zur Kommunikation des Managements selbst aus dem Jahr 2022 – nun Anfang des Jahres ein Delisting der Aktie (WKN: A0JK2A / ISIN: DE000A0JK2A8) aus dem qualifizierten Freiverkehr angekündigt und zum 30. Juni 2023 durchgeführt. Die Konsequenz war ein starker Kursverfall, welcher den Aktionären erhebliche Buchverluste beschert hat.

Mit Blick auf die anstehende Hauptversammlung am 23. September 2023 vertritt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bereits zahlreiche Aktionäre und ruft hiermit alle Aktionäre auf, sich ihr anzuschließen. Unter anderem wird die SdK auf der kommenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer angemessenen Dividende fordern. Mehr Informationen zur genauen Vorgehensweise und den Forderungen der SdK finden Sie auf dem YouTube-Kanal „SdK – Die Anlegergemeinschaft“ im Video „Die Akte Aurelius: Warum sich JETZT etwas ändern muss!“.

Informationen zur Stimmrechtsübertragung finden Sie unter https://sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/. 

Für Rückfragen steht die SdK Ihren Mitgliedern gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 20208460-0 zur Verfügung.

München, den 21. August 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA!

Dienstag, 15. August 2023

cryptowall-trading.de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptowall-trading.de. Die Cryptowall-Trading bietet darüber eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten an. Die BaFin verdächtigt die Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

Die Betreiber geben auf der Website einen unvollständigen Geschäftssitz in Leipzig an. Der Unternehmensname und Informationen zur Rechtsform fehlen. Außerdem wird behauptet, dass es eine Eintragung in das Handelsregister gebe. Das ist nicht der Fall.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- bzw. Wertpapierdienstleitungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die entsprechende Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

tensor.ag: BaFin ermittelt gegen Tensor Alpha AG, Berlin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tensor.ag. Darüber betreibt die angeblich in Berlin ansässige Tensor Alpha AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort den Handel mit Kryptowerten an. Auf der Website behauptet die Tensor Alpha AG fälschlicherweise, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Euroboden GmbH: Amtsgericht München bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

Grünwald, den 15. August 2023

- Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

- Anleihegläubigerversammlungen, in denen gemeinsamer Vertreter gewählt werden kann, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich


Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 14. August 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Münchener Immobilienentwicklers Euroboden angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) bestellt. Dieser wird nun das Vermögen sichern, die wirtschaftliche Ausgangslage analysieren und Sanierungsoptionen erarbeiten.

Die Anleihegläubiger der beiden ausstehenden Unternehmensanleihen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5) und 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6) werden gebeten, aktuell noch von einer Forderungsanmeldung abzusehen, da diese vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam sind und daher nicht bearbeitet werden. Die ursprünglich für den 22. und 23. August 2023 angesetzten Anleihegläubigerversammlungen wurden, wie bereits angekündigt, abgesagt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das zuständige Insolvenzgericht in München zu gegebener Zeit neue Termine für Anleihegläubigerversammlungen festsetzen. In diesen kann dann auch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die jeweilige Anleihe beschlossen werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Situation der Euroboden GmbH finden Sie auch unter https://www.euroboden.de/investorRelations.

Freitag, 11. August 2023

Euroboden GmbH stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Corporate News

Grünwald, den 11. August 2023

- Verhandlungen über geplante Verkäufe unerwartet gescheitert oder mit deutlich verschlechterten Erfolgsaussichten

- Finanz- und Liquiditätsplanung erheblich negativ beeinflusst

- Anleihegläubigerversammlungen werden abgesagt

Die Geschäftsführung des Münchener Immobilienentwicklers Euroboden hat heute beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Grund ist die weitere Verschlechterung der kurz- bis mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung, insbesondere durch das unerwartete Scheitern bzw. die geringeren Erfolgsaussichten von Verkaufsbemühungen für verschiedene Grundstücke. Dies hat zur Folge, dass bisher erwartete Erlöse auf Ebene der Projektgesellschaften wegfallen oder deutlich später und geringer als geplant ausfallen. Konkret haben sich nach Veröffentlichung der Einladungen zu den Anleihegläubigerversammlungen ursprünglich eingeplante Mittelzuflüsse in zweistelliger Millionenhöhe als nicht bzw. im geplanten Zeithorizont als nicht mehr realisierbar herausgestellt.

Hinzu kommen die weiterhin negativen Marktaussichten für Projektentwickler durch erheblich gestiegene Baukosten, die anhaltend hohen Zinsen, den Nachfrageeinbruch auf Käuferseite sowie die starke Zurückhaltung der Finanzierer bei der Vergabe oder Prolongation von Krediten.

Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften der Euroboden GmbH

Die jeweiligen Auswirkungen für die Tochtergesellschaften der Euroboden GmbH werden gesondert geprüft.

Anleihegläubigerversammlungen werden abgesagt

Die für den 22. und 23. August 2023 angesetzten Anleihegläubigerversammlungen für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5) und die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6) in München werden abgesagt.