Donnerstag, 29. August 2024

BaFin warnt vor Plattformreihe „Betreten Sie selbstbewusst die Handelsarena“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt seit einiger Zeit vor Online-Handelsplattformen, die den Eingangssatz „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ verwenden. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede dieser Websites hat eine identische Schriftart, eine (nahezu) identische textliche Gestaltung und nutzt denselben Aufbau.

Die BaFin warnt nunmehr vor folgenden weiteren Plattformen, die ebenfalls diesen Slogan verwenden und die auch darüber hinaus weitgehend identisch sind:
  • zwischenportal.com, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • marketglobalfx.com, keine Angaben zum Geschäftssitz
  • cmginternal.top, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • swiss-cap.io, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • luno-invest.org, vorgeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • trademastercfd.com, angeblich betrieben von der Apex Ventures Ltd., Majuro, Marshallinseln und/oder der GroupUp Green LLC, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
  • eu-trade.org, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin-Razzia gegen Betreiber von Krypto-Automaten

In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin heute Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche. An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein.

In vielen deutschen Großstädten stellte die BaFin heute illegal aufgestellte Tauschautomaten sicher. Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben. Die Erlaubnispflicht schützt sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Handel mit Krypto-Werten sind erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Illegal handelnde Betreiber werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Manche Wechselautomaten ziehen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an. Wer Krypto-Automaten betreibt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität der Kunden feststellen („Know your customer“-Verfahren, KYC), entweder beim Start der Geschäftsbeziehung oder wenn die Kunden außerhalb einer solchen Werte von 1000 Euro oder mehr wechseln. Generell gilt: Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.

Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Kundinnen und Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) im Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin zusammen.

Quelle: BaFin

Website smartes-investment.com: BaFin warnt vor Angeboten der Handelsplattform „Smart Stocks GPT“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der SMART-MTA Trust Fund Ltd. mit angeblichen Geschäftssitzen in London, Vereinigtes Königreich, und New York, USA. Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft unter der Bezeichnung „Smart Stocks GPT“ auf der Website smartes-investment.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

zinsfokus.de: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website zinsfokus.de. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten.

Die BaFin weist darauf hin, dass die Website bzw. ihr Betreiber in keinerlei Geschäftsbeziehung zu der bei der BaFin lizenzierten und in Berlin ansässigen Lloyds Bank GmbH stehen. Es liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der Gesellschaft vor.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

OTC-500: BaFin warnt vor Webseiten otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der OTC-500. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seinen Websites otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienst-leistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen dar-über, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin warnt vor angeblicher europäischer Aufsichtsbehörde

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die „FINA EU“ keine europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ist. Diesen Eindruck erwecken die auf der Website fin-eu.com veröffentlichten Informationen. Die „FINA EU“ beaufsichtigt aber keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.

Die BaFin bittet daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Angebote oder Aufforderungen abzulehnen, die auf die FINA EU als Aufsichtsbehörde verweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie ihnen, Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten, wenn sie mit Angeboten der angeblichen Aufsichtsbehörde in Kontakt gekommen sind.

Quelle: BaFin

Freitag, 23. August 2024

HPI AG: Ergebnis der Gläubigerversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 23. August 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) informiert über das Ergebnis der Gläubigerversammlung der Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) wie folgt.

Das erforderliche Quorum wurde mit 408 von 714 (57,14 %) anwesenden Anleihegläubigern erreicht. Die Gläubigerversammlung hat die One Square Advisory Services S.à.r.l einstimmig mit sofortiger Wirkung als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abberufen.

Sämtliche sonstigen Anträge, Gegen- und Ergänzungsanträge wurden auf Antrag des Versammlungsleiters einstimmig von der Tagesordnung genommen. Damit hat die am 20. August gewährte Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28. Februar 2025 weiterhin Bestand.

Mittwoch, 21. August 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Weitere Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsen zur Vermeidung der Insolvenz - Niederlegung des Amtes als gemeinsamer Vertreter

Corporate News

Genf, 21.August 2024 - Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) zu einer am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, München stattfinden Gläubigerversammlung eingeladen, um über wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen.

Die HPI AG schlägt vor, dass die Anleihegläubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in Stückaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen.

Um die drohende Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden und ihr die Möglichkeit zu geben, geeignete Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft vorzubereiten und in Abstimmung mit den Gläubigern umzusetzen, spricht der gemeinsame Vertreter eine weitere Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen nebst Zinsen aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28.02.2025 aus. Die Stundung steht unter der Einschränkung, dass ein ggf. neu gewählter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der HPI AG Wandelanleihe A1MA6Z das Recht zur Kündigung der gewährten Stundung und Fälligstellung der gestundeten Forderungen erhält.

Weiterhin möchten wir die Anleihegläubiger informieren, dass die One Square Advisory Services S.à.r.l. das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung A1MA6Z niedergelegt hat. Hintergrund ist, dass sich der gemeinsame Vertreter auf Basis der in den letzten Monaten geführten Gespräche und der zur Verfügung gestellten Informationen und Konzepte nicht in der Lage sieht, das Amt im besten Interesse der Gläubiger auszuführen. Dem gemeinsamen Vertreter ist eine Plausibilisierung der angedachten Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft nicht möglich und sieht sich daher weiterhin nicht in der Lage, den vertretenen Anleihegläubigern eine sinnvolle Handlungsempfehlung zu geben, insbesondere ob bereits im jetzigen Stadium eine Wandlung der Anleiheverbindlichkeiten in Eigenkapital der Gesellschaft ein wirtschaftlich sinnvoller Weg ist.

Freitag, 16. August 2024

Warnung: Website investgurus[dot]de

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) weist darauf hin, dass keine Verbindung zwischen Schreiben, welche im Namen der Bank Frick AG von den Betreibern der Website www[dot]investgurus[dot]de übermittelt werden und der liechtensteinischen Bank Frick AG, Landstrasse 14, 9496 Balzers (Registernummer: FL-0001.548.501-4) besteht.

Die Betreiber der Website www[dot]investgurus[dot]de bedienen sich in unrechtmässiger Weise des Namens und des Logos der Bank Frick AG.

Die Betreiber der Website www[dot]investgurus[dot]de verfügen über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und sind damit nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Sie unterstehen nicht der Aufsicht durch die FMA.

Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit den Betreibern der Website www[dot]investgurus[dot]de zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

Quelle: FMA Liechtenstein

Warnung: freedom-finance[dot]nl

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) weist darauf hin, dass der Betreiber der Website freedom-finance[dot]nl über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt.

Somit ist es diesem nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website freedom-finance[dot]nl zu tätigen, insbesondere auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen oder Kryptowährungen zu übertragen.

Quelle: FMA Liechtenstein

Montag, 12. August 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Weitere Gläubigerversammlung der HPI AG – Stellungnahme des gemeinsamen Vertreters

Corporate News

Genf, 12. August 2024 - Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) am 7. August 2024 zu einer weiteren Gläubigerversammlung eingeladen. Diese Gläubigerversammlung soll ausdrücklich keine zweite, sondern eine neue erste Gläubigerversammlung sein und findet am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, München statt.

Damit diese Versammlung abstimmungsfähig ist, ist somit wieder eine Präsenz von mind. 50% des ausstehenden Nominalvolumens notwendig. In der ersten Gläubigerversammlung wurde das Quorum mehr als deutlich verfehlt und die Versammlung war damit nicht beschlussfähig.

Für den gemeinsamen Vertreter ist es nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum die Gesellschaft bewusst auf das Recht, eine sogenannte zweite Versammlung mit einem niedrigeren Quorum für die Beschlussfähigkeit von nur 25% einzuberufen verzichtet und damit bewusst in Kauf nimmt, dass eine Abstimmung auch in der Versammlung vom 22. August an der mangelnden Präsenz scheitert.

Der Vorschlag der Gesellschaft hat sich zudem nicht wesentlich geändert. Die HPI AG schlägt weiterhin vor, dass die Anleihegläubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in Stückaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen (Wandlungspreis € 1,05 / aktueller Kurs € 0,12).

In Vorbereitung der ersten Gläubigerversammlung und um den Anleihegläubigern eine eigenständige Entscheidung zu ermöglichen, hatte der gemeinsame Vertreter die fällige Hauptforderung sowie die Zinsen bis zum 31. Juli 2024 gestundet. Um über eine weitere, angefragte Stundung der seit dem 01.08.2024 fälligen Haupt- und Zinsforderung aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 zu entscheiden, hat der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft aufgefordert, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der Beschlussvorschläge erlauben und es ermöglichen, das durch den Debt-to-Equity-Swap in Aussicht gestellte Wertaufholungspotenzial zu bewerten.

Dieser Informationspflicht gegenüber dem gemeinsamen Vertreter ist die Gesellschaft nicht nachgekommen.

Aufgrund der Entscheidung der Gesellschaft, eine neue erste Versammlung einzuberufen und damit auf den Vorteil eines verminderten Quorums zu verzichten, bestehen beim gemeinsamen Vertreter erhebliche Zweifel an dem Sanierungswillen des Vorstands. Der gemeinsame Vertreter hat den Vorstand daher ausdrücklich auf die Risiken und die potenzielle Haftung im Falle einer mutwillig herbeigeführten Insolvenz hingewiesen. Der gemeinsame Vertreter ist nach wie vor bereit, eine weitere Stundung auszusprechen, um den Anleihegläubigern eine Entscheidung zu ermöglichen.

Mangels fehlender, entscheidungsrelevanter Informationen und erheblichen Zweifeln am Sanierungswillen des Vorstands sowie um mögliche Vermögensverschiebungen zu vermeiden, sieht sich der gemeinsame Vertreter aktuell jedoch nicht mit den notwendigen Informationen ausgestattet, um eine weitere Stundung oder eine Empfehlung für die Anleihegläubiger auszusprechen.

Der gemeinsame Vertreter ist bereits im Austausch mit relevanten Anleihegläubigern und fordert alle Anleihegläubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) auf, sich unter info@onesquareadvisors.com zu melden und ebenfalls in den Dialog mit dem gemeinsamen Vertreter zu treten.

Donnerstag, 8. August 2024

Bitcoin Bank Breaker: BaFin warnt vor der Website bitcoinb-breaker.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform Bitcoin Bank Breaker. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website bitcoinb-breaker.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 31. Juli 2023 vor dem identischen Angebot auf der Website bitcoin-bankbreaker.com gewarnt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle. BaFin

Luxemburgische und österreichische Aufsicht erlassen Maßnahmen gegenüber Töchtern der FWU AG

Aufgrund der Insolvenz des Mutterunternehmens ordnen die luxemburgische und die österreichische Versicherungsaufsicht Maßnahmen gegenüber den Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. und FWU Life Insurance Austria AG an.

Die Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG mit Sitz in Grünwald hat zum 19. Juli 2024 Insolvenz beim Amtsgericht München angemeldet. Die FWU AG ist Mutterunternehmen unter anderem der ausländischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg und der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Diese beiden Versicherer betreiben in Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft.

Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat die BaFin darüber informiert, dass sie dem luxemburgischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. die freie Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte untersagt habe. Dies betreffe auch Auszahlungen an Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Grund hierfür sei die unzureichende Solvabilität des Unternehmens. Ziel der Maßnahme sei es, die Interessen der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und der Begünstigten zu schützen. Das Versicherungsunternehmen müsse innerhalb eines Monats einen kurzfristigen realistischen Finanzierungsplan zur Genehmigung durch das CAA vorlegen. Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme informiert das CAA auf seiner Website.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie anlässlich der Insolvenz des Mutterunternehmens Maßnahmen gegenüber dem österreichischen Lebensversicherungsunternehmen FWU Life Insurance Austria AG angeordnet habe. Deren Ziel sei es, den laufenden Betrieb und die Betreuung der Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Über die Einzelheiten der Maßnahmen informiert die FMA auf ihrer Website.

Da sich der Sitz der beiden Versicherer nicht in Deutschland befindet, obliegt die Finanzaufsicht über die beiden Versicherer nicht der BaFin, sondern dem CAA bzw. der FMA.

Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an ihren Vertragspartner, FWU Life Insurance Lux S.A. oder FWU Life Insurance Austria AG, oder an ihre Vermittlerin bzw. ihren Vermittler wenden.

Commissariat aux Assurances
11, rue Robert Stumper, L-2557
Luxembourg
Webseite: https://www.caa.lu/fr/accueil

Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Wien
Webseite: https://www.fma.gv.at/

Auch die BaFin steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verbrauchertelefon der BaFin: 0800 2 100 500

Quelle: BaFin

Montag, 5. August 2024

on-traders.com: BaFin ermittelt erneut gegen ONTraders International

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Angeboten der ONTraders International. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auch auf seiner Website on-traders.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin warnt vor Website festgeldzinsenonline.de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Düsseldorf und Brüssel ansässigen FESTGELD ZINSEN ONLINE. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website festgeldzinsenonline.de ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen sowie die Vermögensverwaltung an.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Websites euinv-24.com und fxtestingapp.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen Euinv-24, die auch unter EUINVEST firmiert. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf den Websites euinv-24.com und fxtestingapp.com ohne Erlaubnis an, Handelskonten zu eröffnen. Über diese können angeblich Geschäfte mit Forex, Crypto, Aktien, Rohstoffe, ETFs und Indizes abgewickelt werden. Das Unternehmen behauptet, der Aufsicht der BaFin zu unterliegen. Das ist nicht der Fall.

Ferner erwecken die Betreiber den Anschein, mit der Hamburger Sutor Bank GmbH zusammenzuarbeiten. Auch das ist nicht der Fall, es bestehen keinerlei Geschäftsbeziehungen.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Börsen Verein Menger: BaFin warnt vor Website bv-menger.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bv-menger.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Der Betreiber der Website tritt unter den Bezeichnungen Börsen Verein Menger bzw. Börsen Verein Menger (Schweiz) AG auf. Er gibt unterschiedliche Geschäftsadressen in der Schweiz an. Gemäß Angaben auf der Website verwaltet die Coinelco SA die Börsen Verein Menger (Schweiz) AG. Hierbei dürfte es sich jedoch um einen Identitätsmissbrauch zulasten der in der Schweiz registrierten Coinelco SA handeln.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Samstag, 3. August 2024

ACCENTRO Real Estate AG nimmt ihre Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der 2020/2026-Anleihe betreffend die Stundung der Zinsen zurück

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 3. August 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) nimmt ihre Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung an die Anleihegläubiger der 2020/2026-Anleihe (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS, „2020/2026-Anleihe“) unter anderem über die Stundung der am 13. August 2024 fälligen Zinszahlung zurück.

Gleichzeitig und im Rahmen laufender konstruktiver Verhandlungen zwischen der Gesellschaft, einer bedeutenden Gruppe von Anleihegläubigern der 2020/2026-Anleihe (die „Ad Hoc Gruppe“) und dem Anleihegläubiger der 2021/2029-Anleihe (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „2021/2029-Anleihe“) unter anderem über die jeweils anstehenden Zinszahlungen aus der 2020/2026-Anleihe und der 2021/2029-Anleihe sowie eine umfassende Restrukturierungslösung, wurde die Gesellschaft von den jeweiligen Beratern dieser Parteien darüber informiert, dass die Ad Hoc Gruppe und der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 im Grundsatz und vorbehaltlich weiterer Prüfung, Verhandlungen und Ausarbeitung der Dokumentation hinsichtlich einer Lösung, die unter anderem eine mögliche Zwischenfinanzierung der jeweiligen Zinszahlungen vorsieht, abgestimmt sind.