Genf, 19. Juli 2024
Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen,
sehr geehrte Anleihegläubiger,
in unserer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) der Deutschen Lichtmiete AG, möchten wir Sie gerne über den aktuellen Stand im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und über wesentliche Entwicklungen der gläubigergeführten Auffanglösung bei der NOVALUMEN informieren.
- Solvente Liquidation der NOVALUMEN – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp
- Verwertung der Installationen – Erlöse für die Direktinvestoren
- Kaufangebot der Light Now AG – Ablehnung durch den Gläubigerausschuss
- Liquidationserlöse
- Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt
Solvente Liquidation der NOVALUMEN GmbH – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp
Aufgrund andauernder persönlicher Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen durch Herrn Hahn, den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Lichtmiete Gruppe und Gründer der Light Now AG, oder dem anwaltlichen Vertreter der Light Now AG, Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp, verbunden mit der wiederholten Verbreitung von Unwahrheiten hat der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH, Maik Weber, sein Amt niedergelegt.
Die vorangehend beschriebenen Angriffe und Falschinformationen haben zu einer erheblichen Verunsicherung auf Kundenseite sowie unter den Mitarbeitern geführt. Zudem führt Herr Hahn einen Rechtstreit gegen die NOVALUMEN, mit dem er der NOVALUMEN untersagen lassen will, u.a. die Marken Deutsche Lichtmiete und DLM zu nutzen und damit den Neuabschluss von Miet- oder Kaufverträgen. Aus Sicht unserer Rechtsanwälte ist ein Berufen auf Markenrechte hinsichtlich solcher Leuchten, die sich in der Vermietung befinden und alternativ auch als Besicherung für die Anleiheemissionen vorsehen waren unzulässig bzw. rechtsmissbräuchlich.
Herr Hahn hatte die Rechte aus diesen Marken seinerzeit ohne erkennbare Gegenleistung seiner Frau abgetreten, die aus diesen Rechten von der Deutschen Lichtmiete Gruppe jährliche Lizenzgebühren in Höhe von ca. EUR 600.000 erhalten hatte. Diese Zahlungen waren Gegenstand einer Steuerprüfung und führten letztlich zu den Ermittlungen gegen Herrn Hahn u.a. wegen gemeinschaftlichem Betrug, zur Beschlagnahmung aller Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg und letztlich zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ebenfalls festgestellt, dass Herr Hahn bzw. die Deutsche Lichtmiete Gruppe Leuchten an sogenannte Direktinvestoren im Gesamtwert von ca. EUR 61,3 Mio. verkauft hatte. Allerdings waren bei weitem nicht alle verkauften Leuchten existent. Eine Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter hat ergeben, dass von 430.272 an Direktinvestoren und Anleger vermarkteten Leuchten gemäß den Ermittlungen der Insolvenzverwaltung nur 161.237 Leuchten produziert wurden.
Zudem liegen uns Vertragsdokumente zur Besicherung der Anleihen vor, aus denen hervorgeht, dass Herr Hahn Leuchten zur Sicherheit übereignet hat, die in den Warenwirtschaftssystemen nicht auffindbar sind, und damit die Auszahlung von Anleihegeldern veranlasst hat.
Seit Beginn des Insolvenzverfahrens führt Herr Hahn einen Feldzug gegen den Insolvenzverwalter, den gemeinsamen Vertreter und die NOVALUMEN. Dabei schreckt Herr Hahn auch vor mehr als fragwürdigen Methoden nicht zurück. So hat er sich beispielsweise in einem Telefonat mit dem VDE – Verband Deutscher Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. als Mitarbeiter der NOVALUMEN und als Leiter des Qualitätsmanagements ausgegeben, um so an Informationen über den in Zusammenarbeit mit dem VDE laufenden Zertifizierungsprozess unserer Leuchten zu gelangen.
Leider ist dieser Feldzug nicht ohne Wirkung geblieben. Aktuelle Kunden wollen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (z.B. missbräuchliches Berufen auf Markenrechte, pauschal behauptetes Eigentum der Direktinvestoren) sowie der nicht endenden Angriffe von Herrn Hahn überwiegend keine weitere Geschäftsbeziehung mit der NOVALUMEN, die als Nachfolgeorganisation der Deutschen Lichtmiete gesehen wird.
Auch haben die nicht endenden, zum größten Teil verleumderischen Veröffentlichungen von Herrn Hahn oder RA Dr. Schirp neue Kunden abgeschreckt, die mit der ganzen Thematik nicht in Verbindung gebracht werden möchten. NOVALUMEN hat sich gegen die Angriffe gewehrt und u.a. jeweils zwei einstweilige Verfügung gegen Publikationen von Herrn Hahn sowie der Light Now AG erwirkt. Trotz inzwischen verhängtem und bis heute von der Light Now AG nicht bezahltem Ordnungsgeld konnte den verleumderischen und mit Un- und Halbwahrheiten gespickten Veröffentlichungen kein Riegel vorgeschoben werden.
Der Geschäftsbetrieb der NOVALUMEN hat darunter massiv gelitten und der vorgesehene Businessplan war nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umzusetzen. Die NOVALUMEN hat diese Vorgänge den Staatsanwaltschaften in Oldenburg und Berlin zur Kenntnis gebracht und Strafanzeige gegen Herrn Hahn und Herrn Dr. Schirp u.a. wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Gegen RA Dr. Schirp wurde weiterhin Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug gestellt und auch die zuständige Rechtsanwaltskammer Berlin wurde über die Aktivitäten von RA Dr. Schirp in Kenntnis gesetzt.
In der Konsequenz erfolgte die Entscheidung zur „solventen“ Liquidation der NOVALUMEN GmbH in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die auch die Parteien des Kaufvertrages vom September 2022 waren.
Zu Liquidatoren wurden Peter Brauer vom Beratungshaus AMBG und Frank Günther benannt.
Die Liquidation wird laufend vom Insolvenzverwalter überwacht und soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.
Verwertung der Installationen – Leuchten der Direktinvestoren
Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Liquidation besteht in der Regelung der weiterhin bei der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH bestehenden Mietverträge. Wie oben schon beschrieben sind in einer Vielzahl von Mietverträgen auch Leuchten von Kapitalanlegern der Deutsche Lichtmiete, den sogenannten Direktinvestoren verbaut, welche nicht im Eigentum der NOVALUMEN stehen und nicht ohne deren Zustimmung oder den Austausch dieser Leuchten verwertet oder verkauft werden können.
Inzwischen hat die Light Now AG, deren Alleinvorstand Herr Hahn ist, nach eigenen Aussagen 90% Leuchten von Direktinvestoren erworben, dafür allerdings keinen Euro in bar bezahlt. Vielmehr wird den Direktinvestoren versprochen, dass sie aus den mit den Leuchten zu erzielenden Mieterträgen bezahlt werden und so angeblich eine Vollbefriedigung der Direktinvestoren erreicht werden sollen.
Die Leuchten der Direktinvestoren, die die Light Now AG erworben hat und die sich auf Lager befinden, sind in der EU aufgrund fehlender Zertifizierungen nicht einsetzbar. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Direktinvestoren darüber nicht informiert wurden. Miet- oder Verkaufserlöse sind im gegenwärtigen Zustand– zumindest in der EU – nicht zu erzielen. Die NOVALUMEN hat die Light Now AG daher aufgefordert, diese Lagerleuchten abzuholen, eine Antwort darauf ist seitens der Light Now AG nicht erfolgt. NOVALUMEN sieht für diese Leuchten keine Verwendung.
Die in Installationen befindlichen Leuchten hängen ausschließlich an von der NOVALUMEN erworbenem Zubehör. Sofern über diese Leuchten zwischen der NOVALUMEN und der Light Now AG keine Einigung erzielt werden kann, werden diese Leuchten deinstalliert und müssen von der Light Now AG abgeholt werden. Diese Leuchten haben in der Regel nur noch Schrottwert und müssen entsorgt werden. Damit ist ebenfalls kein nennenswerter Wert zu erwarten.
Für die betroffenen Mietverträge hat NOVALUMEN deshalb in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung mehrere Szenarien und Angebote für die Mietkunden und die Direktinvestoren entwickelt, die eine rechtssichere Verwertung gewährleisten. Diese Verhandlungen mit den Direktinvestoren und den Kunden stehen unter einem gewissen Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären wird.
Das betriebsnotwendige Zubehör, wie Deckenaufhängungen der Leuchten, Stromeinspeiser und weitere Komponenten, steht bei allen Anlagen im Eigentum von NOVALUMEN. Ohne dieses Zubehör können die Leuchten nicht genutzt werden. NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinsame Verwertung der Leuchten an und stellt dafür Verwertungsaufträge bereit. Scheitert eine gemeinsame Verständigung müssen die Leuchten der Direktinvestoren allerdings ausgetauscht werden.
Das wirtschaftlich sinnvollste Konzept wäre eine gemeinsame Verwertung der Installationen und verbauten Leuchten. Damit wäre ein einfacher und rechtssicherer Verkauf an die Endkunden ohne Betriebsunterbrechung und aufwändiges Austauschen der den Direktinvestoren gehörenden Leuchten möglich. Die NOVALUMEN hat Herrn Hahn bzw. der Light Now AG ein entsprechendes Angebot unterbreitet und vorgeschlagen, die Erlöse nach einem gemeinschaftlich zu definierenden Verteilungsschlüssel zuzuordnen. Damit könnte sowohl für die Direktinvestoren als auch für die Insolvenzmasse der höchste Wert generiert werden. Leider hat Herr Hahn als Vorstand der Light Now AG diesen Vorschlag abgelehnt, da er eine Fortführung seines bereits damals nicht profitabel gestalteten Geschäftsbetriebs bevorzugt.
Ein weiterer, wenngleich aufwändigerer Weg wäre die Aufteilung der bestehenden Verträge in Verträge, die entweder der NOVALUMEN oder der Light Now AG zuzurechnen wären. Auch bei diesem Ansatz könnte ein kostenintensiver Austausch von Leuchten der Direktinvestoren sowie eine Betriebsunterbrechung vermieden werden. Herr Hahn sieht diesen Vorschlag als Plan B, sofern das inzwischen von der Light Now AG vorgelegte Angebot zur Übernahme der NOVALUMEN vom Gläubigerausschuss abgelehnt werden sollte. Die NOVALUMEN hat bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, eine solche Regelung zu verhandeln und zeitnah umzusetzen.
Die NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinschaftliche Verwertung der Installationen an. Dieses Angebot gilt auch für Direktinvestoren, die bereits mit der Light Now AG einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und nunmehr erkennen mussten, dass ein Kaufpreis nicht oder jedenfalls nicht in der versprochenen Höhe zu erwarten ist. NOVALUMEN geht davon aus, dass ein Großteil der Verträge aktuell widerruflich ist, da aus der uns vorliegenden Vertragsdokumentation nicht ersichtlich ist, dass die zum größten Teil mit Verbrauchern geschlossenen Verträge der Light Now AG die Direktinvestoren über ihr gesetzlich zustehendes Verbraucherwiderrufsrecht belehrt haben. Damit sind die Verträge bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerruflich.
Entsprechende Verwertungsvereinbarungen liegen vor und werden den betroffenen Direktinvestoren auf Wunsch von der NOVALUMEN über direktinvestoren@nova-lumen.de direkt übermittelt.
Kaufangebot der Light Now AG
Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG, hat angeboten, die Assets und das Personal der NOVALUMEN GmbH sofort zu übernehmen. Die Light Now hat angeboten, einen Kaufpreis in Höhe von EUR 14 Mio. sowie einen nicht näher definierten Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von EUR 10 Mio. zu bezahlen. Zusätzlich soll auch das Produktions- und Lagergebäude in Hatten für EUR 5 Mio. übernommen oder angemietet werden.
Beide Kaufpreise sind jedoch nicht als Barkaufpreise zu verstehen, sondern müssten im Wege eines Verkäuferdarlehens von den Gläubigern vorfinanziert werden. Lediglich zum Ende 2024 soll EUR 1 Mio. als Barkaufpreis tatsächlich fließen.
Zu den Darlehenskonditionen hat Herr Hahn bzw. die Light Now folgendes kommuniziert:
Solvente Liquidation der NOVALUMEN GmbH – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp
Aufgrund andauernder persönlicher Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen durch Herrn Hahn, den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Lichtmiete Gruppe und Gründer der Light Now AG, oder dem anwaltlichen Vertreter der Light Now AG, Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp, verbunden mit der wiederholten Verbreitung von Unwahrheiten hat der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH, Maik Weber, sein Amt niedergelegt.
Die vorangehend beschriebenen Angriffe und Falschinformationen haben zu einer erheblichen Verunsicherung auf Kundenseite sowie unter den Mitarbeitern geführt. Zudem führt Herr Hahn einen Rechtstreit gegen die NOVALUMEN, mit dem er der NOVALUMEN untersagen lassen will, u.a. die Marken Deutsche Lichtmiete und DLM zu nutzen und damit den Neuabschluss von Miet- oder Kaufverträgen. Aus Sicht unserer Rechtsanwälte ist ein Berufen auf Markenrechte hinsichtlich solcher Leuchten, die sich in der Vermietung befinden und alternativ auch als Besicherung für die Anleiheemissionen vorsehen waren unzulässig bzw. rechtsmissbräuchlich.
Herr Hahn hatte die Rechte aus diesen Marken seinerzeit ohne erkennbare Gegenleistung seiner Frau abgetreten, die aus diesen Rechten von der Deutschen Lichtmiete Gruppe jährliche Lizenzgebühren in Höhe von ca. EUR 600.000 erhalten hatte. Diese Zahlungen waren Gegenstand einer Steuerprüfung und führten letztlich zu den Ermittlungen gegen Herrn Hahn u.a. wegen gemeinschaftlichem Betrug, zur Beschlagnahmung aller Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg und letztlich zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ebenfalls festgestellt, dass Herr Hahn bzw. die Deutsche Lichtmiete Gruppe Leuchten an sogenannte Direktinvestoren im Gesamtwert von ca. EUR 61,3 Mio. verkauft hatte. Allerdings waren bei weitem nicht alle verkauften Leuchten existent. Eine Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter hat ergeben, dass von 430.272 an Direktinvestoren und Anleger vermarkteten Leuchten gemäß den Ermittlungen der Insolvenzverwaltung nur 161.237 Leuchten produziert wurden.
Zudem liegen uns Vertragsdokumente zur Besicherung der Anleihen vor, aus denen hervorgeht, dass Herr Hahn Leuchten zur Sicherheit übereignet hat, die in den Warenwirtschaftssystemen nicht auffindbar sind, und damit die Auszahlung von Anleihegeldern veranlasst hat.
Seit Beginn des Insolvenzverfahrens führt Herr Hahn einen Feldzug gegen den Insolvenzverwalter, den gemeinsamen Vertreter und die NOVALUMEN. Dabei schreckt Herr Hahn auch vor mehr als fragwürdigen Methoden nicht zurück. So hat er sich beispielsweise in einem Telefonat mit dem VDE – Verband Deutscher Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. als Mitarbeiter der NOVALUMEN und als Leiter des Qualitätsmanagements ausgegeben, um so an Informationen über den in Zusammenarbeit mit dem VDE laufenden Zertifizierungsprozess unserer Leuchten zu gelangen.
Leider ist dieser Feldzug nicht ohne Wirkung geblieben. Aktuelle Kunden wollen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (z.B. missbräuchliches Berufen auf Markenrechte, pauschal behauptetes Eigentum der Direktinvestoren) sowie der nicht endenden Angriffe von Herrn Hahn überwiegend keine weitere Geschäftsbeziehung mit der NOVALUMEN, die als Nachfolgeorganisation der Deutschen Lichtmiete gesehen wird.
Auch haben die nicht endenden, zum größten Teil verleumderischen Veröffentlichungen von Herrn Hahn oder RA Dr. Schirp neue Kunden abgeschreckt, die mit der ganzen Thematik nicht in Verbindung gebracht werden möchten. NOVALUMEN hat sich gegen die Angriffe gewehrt und u.a. jeweils zwei einstweilige Verfügung gegen Publikationen von Herrn Hahn sowie der Light Now AG erwirkt. Trotz inzwischen verhängtem und bis heute von der Light Now AG nicht bezahltem Ordnungsgeld konnte den verleumderischen und mit Un- und Halbwahrheiten gespickten Veröffentlichungen kein Riegel vorgeschoben werden.
Der Geschäftsbetrieb der NOVALUMEN hat darunter massiv gelitten und der vorgesehene Businessplan war nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umzusetzen. Die NOVALUMEN hat diese Vorgänge den Staatsanwaltschaften in Oldenburg und Berlin zur Kenntnis gebracht und Strafanzeige gegen Herrn Hahn und Herrn Dr. Schirp u.a. wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Gegen RA Dr. Schirp wurde weiterhin Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug gestellt und auch die zuständige Rechtsanwaltskammer Berlin wurde über die Aktivitäten von RA Dr. Schirp in Kenntnis gesetzt.
In der Konsequenz erfolgte die Entscheidung zur „solventen“ Liquidation der NOVALUMEN GmbH in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die auch die Parteien des Kaufvertrages vom September 2022 waren.
Zu Liquidatoren wurden Peter Brauer vom Beratungshaus AMBG und Frank Günther benannt.
Die Liquidation wird laufend vom Insolvenzverwalter überwacht und soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.
Verwertung der Installationen – Leuchten der Direktinvestoren
Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Liquidation besteht in der Regelung der weiterhin bei der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH bestehenden Mietverträge. Wie oben schon beschrieben sind in einer Vielzahl von Mietverträgen auch Leuchten von Kapitalanlegern der Deutsche Lichtmiete, den sogenannten Direktinvestoren verbaut, welche nicht im Eigentum der NOVALUMEN stehen und nicht ohne deren Zustimmung oder den Austausch dieser Leuchten verwertet oder verkauft werden können.
Inzwischen hat die Light Now AG, deren Alleinvorstand Herr Hahn ist, nach eigenen Aussagen 90% Leuchten von Direktinvestoren erworben, dafür allerdings keinen Euro in bar bezahlt. Vielmehr wird den Direktinvestoren versprochen, dass sie aus den mit den Leuchten zu erzielenden Mieterträgen bezahlt werden und so angeblich eine Vollbefriedigung der Direktinvestoren erreicht werden sollen.
Die Leuchten der Direktinvestoren, die die Light Now AG erworben hat und die sich auf Lager befinden, sind in der EU aufgrund fehlender Zertifizierungen nicht einsetzbar. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Direktinvestoren darüber nicht informiert wurden. Miet- oder Verkaufserlöse sind im gegenwärtigen Zustand– zumindest in der EU – nicht zu erzielen. Die NOVALUMEN hat die Light Now AG daher aufgefordert, diese Lagerleuchten abzuholen, eine Antwort darauf ist seitens der Light Now AG nicht erfolgt. NOVALUMEN sieht für diese Leuchten keine Verwendung.
Die in Installationen befindlichen Leuchten hängen ausschließlich an von der NOVALUMEN erworbenem Zubehör. Sofern über diese Leuchten zwischen der NOVALUMEN und der Light Now AG keine Einigung erzielt werden kann, werden diese Leuchten deinstalliert und müssen von der Light Now AG abgeholt werden. Diese Leuchten haben in der Regel nur noch Schrottwert und müssen entsorgt werden. Damit ist ebenfalls kein nennenswerter Wert zu erwarten.
Für die betroffenen Mietverträge hat NOVALUMEN deshalb in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung mehrere Szenarien und Angebote für die Mietkunden und die Direktinvestoren entwickelt, die eine rechtssichere Verwertung gewährleisten. Diese Verhandlungen mit den Direktinvestoren und den Kunden stehen unter einem gewissen Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären wird.
Das betriebsnotwendige Zubehör, wie Deckenaufhängungen der Leuchten, Stromeinspeiser und weitere Komponenten, steht bei allen Anlagen im Eigentum von NOVALUMEN. Ohne dieses Zubehör können die Leuchten nicht genutzt werden. NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinsame Verwertung der Leuchten an und stellt dafür Verwertungsaufträge bereit. Scheitert eine gemeinsame Verständigung müssen die Leuchten der Direktinvestoren allerdings ausgetauscht werden.
Das wirtschaftlich sinnvollste Konzept wäre eine gemeinsame Verwertung der Installationen und verbauten Leuchten. Damit wäre ein einfacher und rechtssicherer Verkauf an die Endkunden ohne Betriebsunterbrechung und aufwändiges Austauschen der den Direktinvestoren gehörenden Leuchten möglich. Die NOVALUMEN hat Herrn Hahn bzw. der Light Now AG ein entsprechendes Angebot unterbreitet und vorgeschlagen, die Erlöse nach einem gemeinschaftlich zu definierenden Verteilungsschlüssel zuzuordnen. Damit könnte sowohl für die Direktinvestoren als auch für die Insolvenzmasse der höchste Wert generiert werden. Leider hat Herr Hahn als Vorstand der Light Now AG diesen Vorschlag abgelehnt, da er eine Fortführung seines bereits damals nicht profitabel gestalteten Geschäftsbetriebs bevorzugt.
Ein weiterer, wenngleich aufwändigerer Weg wäre die Aufteilung der bestehenden Verträge in Verträge, die entweder der NOVALUMEN oder der Light Now AG zuzurechnen wären. Auch bei diesem Ansatz könnte ein kostenintensiver Austausch von Leuchten der Direktinvestoren sowie eine Betriebsunterbrechung vermieden werden. Herr Hahn sieht diesen Vorschlag als Plan B, sofern das inzwischen von der Light Now AG vorgelegte Angebot zur Übernahme der NOVALUMEN vom Gläubigerausschuss abgelehnt werden sollte. Die NOVALUMEN hat bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, eine solche Regelung zu verhandeln und zeitnah umzusetzen.
Die NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinschaftliche Verwertung der Installationen an. Dieses Angebot gilt auch für Direktinvestoren, die bereits mit der Light Now AG einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und nunmehr erkennen mussten, dass ein Kaufpreis nicht oder jedenfalls nicht in der versprochenen Höhe zu erwarten ist. NOVALUMEN geht davon aus, dass ein Großteil der Verträge aktuell widerruflich ist, da aus der uns vorliegenden Vertragsdokumentation nicht ersichtlich ist, dass die zum größten Teil mit Verbrauchern geschlossenen Verträge der Light Now AG die Direktinvestoren über ihr gesetzlich zustehendes Verbraucherwiderrufsrecht belehrt haben. Damit sind die Verträge bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerruflich.
Entsprechende Verwertungsvereinbarungen liegen vor und werden den betroffenen Direktinvestoren auf Wunsch von der NOVALUMEN über direktinvestoren@nova-lumen.de direkt übermittelt.
Kaufangebot der Light Now AG
Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG, hat angeboten, die Assets und das Personal der NOVALUMEN GmbH sofort zu übernehmen. Die Light Now hat angeboten, einen Kaufpreis in Höhe von EUR 14 Mio. sowie einen nicht näher definierten Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von EUR 10 Mio. zu bezahlen. Zusätzlich soll auch das Produktions- und Lagergebäude in Hatten für EUR 5 Mio. übernommen oder angemietet werden.
Beide Kaufpreise sind jedoch nicht als Barkaufpreise zu verstehen, sondern müssten im Wege eines Verkäuferdarlehens von den Gläubigern vorfinanziert werden. Lediglich zum Ende 2024 soll EUR 1 Mio. als Barkaufpreis tatsächlich fließen.
Zu den Darlehenskonditionen hat Herr Hahn bzw. die Light Now folgendes kommuniziert:
- Laufzeit bis Ende 2030
- Verzinsung von 0%
- Regelmäßige monatliche Tilgung in Höhe von EUR 25.000 beginnend zu 31.1.2025
Damit würden der Insolvenzmasse Ende 2024 EUR 1 Mio. und bis Ende 2030 aus den Tilgungen weiter EUR 1,5 Mio. zufließen. Ein Finanzierungsnachweis wurde nicht vorgelegt. Herr Hahn ist allerdings bereit, eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen.
Die restliche Tilgung soll aus den Jahresüberschüssen der Light Now AG geleistet werden. Ein konkreter Businessplan, aus dem sich eine Tragfähigkeit der angedachten Fortführung ergibt, wurde bis heute nicht vorgestellt. Inwieweit die Light Now AG aufgrund der gegenüber den Direktinvestoren eingegangenen Verpflichtungen überhaupt einen Überschuss erwirtschaften kann, ist mehr als fraglich. Neben der Auskehr von 80% der mit Leuchten von Direktinvestoren erzielten Mieten, hat sich die Light Now AG zur Vermietung der – aktuell nicht zertifizierten – Lagerleuchten sowie zur Produktion der nicht existenten Leuchten und anschließenden Vermietung dieser Leuchten verpflichtet.
Allein der erforderliche Zukauf von Material zur Produktion dieser Leuchten dürfte Investitionen in erheblicher Millionenhöhe erfordern. Auch die in Vermietungbringung der Lagerleuchten würde neben der zuvor erforderlichen Zertifizierung erhebliche Investitionen erfordern. Die Deutsche Lichtmiete Gruppe musste in der Vergangenheit teils in erhebliche Vorleistungen für u.a. Installationskosten gehen, die sich erst nach mehreren Jahren amortisiert hatten. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte ein positiver Deckungskostenbeitrag erzielt werden, welcher sodann auch für die Lizenzzahlungen an die Ehefrau von Herrn Hahn verwendet werden musste. Woher die Light Now AG die Gelder für diese Investitionen aufbringen möchte, ist nicht bekannt.
Zudem sieht das Angebot eine Verrechnung angeblich bestehender Forderungen der Light Now AG gegen die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 7,4 Mio. vor. Ob und in welcher Höhe aufrechenbare Forderungen bestehen, ist jedenfalls umstritten und Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen zwischen der Light Now AG und der Insolvenzverwaltung.
Da Herr Hahn den Weg gewählt hatte, das Angebot mittels Pressemitteilungen zu übermitteln, ist es gestattet, die Kommentare aus Handelsblatt, Finance oder Diebewertung.de zu zitieren:
„Der potenzielle Käufer ist durchaus umstritten. Alexander Hahn hat die Lichtmiete 2008 gegründet und ist ehemaliger Geschäftsführer. Seit der Pleite im Jahr 2022 versucht er die Pläne von Insolvenzverwalter und der NOVALUMEN zu attackieren. So gründete er die Light Now AG. Mit dieser Firma tritt er an die Direktinvestoren heran, deren Leuchten die Lichtmiete an ihre Kunden vermietet hatte. Das Geschäftsmodell der ehemaligen Lichtmiete basiert auf dem Konzept „Light as a Service“, also Beleuchtungslösungen zur Miete. Laut Light Now vertritt das Unternehmen nunmehr etwa 90 Prozent der Forderungen der Direktanleger. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Hahn und drei weitere Führungskräfte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs. Die Staatsanwälte werfen den ehemaligen Lichtmiete-Verantwortlichen vor, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig gewesen sei und sie trotzdem weiter Geld eingeworben hätten. Ein Abschluss der Ermittlungen könne aber auch nach zweieinhalb Jahren „derzeit nicht prognostiziert werden“, zitiert das „Handelsblatt “ die Behörde. Hahn weise unterdessen alle Vorwürfe vehement zurück.“
„Willkommen zur neuesten Folge von „Wie rette ich mein Unternehmen, nachdem ich es gegen die Wand gefahren habe?“! Heute präsentiert: Die OAB AG und ihre glorreiche Beteiligung Light Now AG – die Retter in strahlender Rüstung für die gescheiterte Novalumen GmbH!
Unser Held des Tages, Alexander Hahn, ehemaliger Lichtmiete-Chef und jetziger Vorstand der OAB AG und Light Now AG, bietet großzügig an, die Überreste seines ehemaligen Unternehmens für einen Schnäppchenpreis zu übernehmen. Wie selbstlos!
Aber Moment, war da nicht was mit einer Insolvenz und Betrugsvorwürfen? (Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung weiterhin) Ach, Schnee von gestern! Jetzt geht es darum, die „Interessen der Direktanleger“ zu schützen – natürlich völlig uneigennützig.
Und was wäre eine gute Rettungsaktion ohne Schuldzuweisungen? Die böse Staatsanwaltschaft, der gierige Insolvenzverwalter, die unfähige Auffanggesellschaft – alle haben Dreck am Stecken, nur unser strahlender Held Alexander Hahn nicht!
Als Sahnehäubchen bietet er sogar seine persönliche Bürgschaft an. Wie beruhigend für die Anleger, die schon einmal ihr Geld verloren haben. Diesmal wird bestimmt alles anders!
Also, liebe Gläubiger, freut euch! Eure Rettung naht in Form eines zweistelligen Millionenbetrags – was davon bei euch ankommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber hey, besser als nichts, oder?
Tune in next week für die nächste spannende Folge von „Wie ich versuchte, mein gescheitertes Geschäftsmodell wiederzubeleben“!“
Die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die Parteien des Kaufvertrags gewesen sind, haben am 16. Juli über dieses Angebot beraten und entschieden, das „Angebot“ abzulehnen.
Die NOVALUMEN bietet der Light Now AG und Herrn Hahn nach wie vor eine gemeinsame Verwertung der Installationen an. Ohne Zweifel wäre dies sowohl für die Anleihegläubiger als auch die Direktinvestoren die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Alternativ ist die NOVALUMEN offen für Angebote der Light Now AG, bestimmte Installationen gegen einen Barkaufpreis zu erwerben. Ebenfalls in Frage kommt eine Aufteilung der Installationen, damit eine separate Verwertung erfolgen kann.
Liquidationserlöse
Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse fließen zunächst auf ein Treuhandkonto. Die Insolvenzverwaltung wird diese Erlöse nach Abzug der Verfahrenskosten an alle Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche Lichtmiete-Komplex verteilen.
Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt
Die Light Now AG, Herr Hahn und Herr Dr. Schirp haben am 17. Juli angekündigt, Einberufungsverlangen für Anleihegläubigerversammlungen der von der Deutsche Lichtmiete AG emittierten Inhaberschuldverschreibungen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) zu stellen. Sie fordern die Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als gemeinsamen Vertreter und die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters.
Wir begrüßen die Einberufung der Anleihegläubigerversammlungen, da dies die Gelegenheit bietet, die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich über die Machenschaften sowie die seitens der Herren Hahn und Schirp verbreiteten Verleumdungen und Unwahrheiten zu informieren und aufzuklären.
Damit würden der Insolvenzmasse Ende 2024 EUR 1 Mio. und bis Ende 2030 aus den Tilgungen weiter EUR 1,5 Mio. zufließen. Ein Finanzierungsnachweis wurde nicht vorgelegt. Herr Hahn ist allerdings bereit, eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen.
Die restliche Tilgung soll aus den Jahresüberschüssen der Light Now AG geleistet werden. Ein konkreter Businessplan, aus dem sich eine Tragfähigkeit der angedachten Fortführung ergibt, wurde bis heute nicht vorgestellt. Inwieweit die Light Now AG aufgrund der gegenüber den Direktinvestoren eingegangenen Verpflichtungen überhaupt einen Überschuss erwirtschaften kann, ist mehr als fraglich. Neben der Auskehr von 80% der mit Leuchten von Direktinvestoren erzielten Mieten, hat sich die Light Now AG zur Vermietung der – aktuell nicht zertifizierten – Lagerleuchten sowie zur Produktion der nicht existenten Leuchten und anschließenden Vermietung dieser Leuchten verpflichtet.
Allein der erforderliche Zukauf von Material zur Produktion dieser Leuchten dürfte Investitionen in erheblicher Millionenhöhe erfordern. Auch die in Vermietungbringung der Lagerleuchten würde neben der zuvor erforderlichen Zertifizierung erhebliche Investitionen erfordern. Die Deutsche Lichtmiete Gruppe musste in der Vergangenheit teils in erhebliche Vorleistungen für u.a. Installationskosten gehen, die sich erst nach mehreren Jahren amortisiert hatten. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte ein positiver Deckungskostenbeitrag erzielt werden, welcher sodann auch für die Lizenzzahlungen an die Ehefrau von Herrn Hahn verwendet werden musste. Woher die Light Now AG die Gelder für diese Investitionen aufbringen möchte, ist nicht bekannt.
Zudem sieht das Angebot eine Verrechnung angeblich bestehender Forderungen der Light Now AG gegen die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 7,4 Mio. vor. Ob und in welcher Höhe aufrechenbare Forderungen bestehen, ist jedenfalls umstritten und Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen zwischen der Light Now AG und der Insolvenzverwaltung.
Da Herr Hahn den Weg gewählt hatte, das Angebot mittels Pressemitteilungen zu übermitteln, ist es gestattet, die Kommentare aus Handelsblatt, Finance oder Diebewertung.de zu zitieren:
„Der potenzielle Käufer ist durchaus umstritten. Alexander Hahn hat die Lichtmiete 2008 gegründet und ist ehemaliger Geschäftsführer. Seit der Pleite im Jahr 2022 versucht er die Pläne von Insolvenzverwalter und der NOVALUMEN zu attackieren. So gründete er die Light Now AG. Mit dieser Firma tritt er an die Direktinvestoren heran, deren Leuchten die Lichtmiete an ihre Kunden vermietet hatte. Das Geschäftsmodell der ehemaligen Lichtmiete basiert auf dem Konzept „Light as a Service“, also Beleuchtungslösungen zur Miete. Laut Light Now vertritt das Unternehmen nunmehr etwa 90 Prozent der Forderungen der Direktanleger. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Hahn und drei weitere Führungskräfte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs. Die Staatsanwälte werfen den ehemaligen Lichtmiete-Verantwortlichen vor, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig gewesen sei und sie trotzdem weiter Geld eingeworben hätten. Ein Abschluss der Ermittlungen könne aber auch nach zweieinhalb Jahren „derzeit nicht prognostiziert werden“, zitiert das „Handelsblatt “ die Behörde. Hahn weise unterdessen alle Vorwürfe vehement zurück.“
„Willkommen zur neuesten Folge von „Wie rette ich mein Unternehmen, nachdem ich es gegen die Wand gefahren habe?“! Heute präsentiert: Die OAB AG und ihre glorreiche Beteiligung Light Now AG – die Retter in strahlender Rüstung für die gescheiterte Novalumen GmbH!
Unser Held des Tages, Alexander Hahn, ehemaliger Lichtmiete-Chef und jetziger Vorstand der OAB AG und Light Now AG, bietet großzügig an, die Überreste seines ehemaligen Unternehmens für einen Schnäppchenpreis zu übernehmen. Wie selbstlos!
Aber Moment, war da nicht was mit einer Insolvenz und Betrugsvorwürfen? (Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung weiterhin) Ach, Schnee von gestern! Jetzt geht es darum, die „Interessen der Direktanleger“ zu schützen – natürlich völlig uneigennützig.
Und was wäre eine gute Rettungsaktion ohne Schuldzuweisungen? Die böse Staatsanwaltschaft, der gierige Insolvenzverwalter, die unfähige Auffanggesellschaft – alle haben Dreck am Stecken, nur unser strahlender Held Alexander Hahn nicht!
Als Sahnehäubchen bietet er sogar seine persönliche Bürgschaft an. Wie beruhigend für die Anleger, die schon einmal ihr Geld verloren haben. Diesmal wird bestimmt alles anders!
Also, liebe Gläubiger, freut euch! Eure Rettung naht in Form eines zweistelligen Millionenbetrags – was davon bei euch ankommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber hey, besser als nichts, oder?
Tune in next week für die nächste spannende Folge von „Wie ich versuchte, mein gescheitertes Geschäftsmodell wiederzubeleben“!“
Die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die Parteien des Kaufvertrags gewesen sind, haben am 16. Juli über dieses Angebot beraten und entschieden, das „Angebot“ abzulehnen.
Die NOVALUMEN bietet der Light Now AG und Herrn Hahn nach wie vor eine gemeinsame Verwertung der Installationen an. Ohne Zweifel wäre dies sowohl für die Anleihegläubiger als auch die Direktinvestoren die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Alternativ ist die NOVALUMEN offen für Angebote der Light Now AG, bestimmte Installationen gegen einen Barkaufpreis zu erwerben. Ebenfalls in Frage kommt eine Aufteilung der Installationen, damit eine separate Verwertung erfolgen kann.
Liquidationserlöse
Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse fließen zunächst auf ein Treuhandkonto. Die Insolvenzverwaltung wird diese Erlöse nach Abzug der Verfahrenskosten an alle Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche Lichtmiete-Komplex verteilen.
Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt
Die Light Now AG, Herr Hahn und Herr Dr. Schirp haben am 17. Juli angekündigt, Einberufungsverlangen für Anleihegläubigerversammlungen der von der Deutsche Lichtmiete AG emittierten Inhaberschuldverschreibungen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) zu stellen. Sie fordern die Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als gemeinsamen Vertreter und die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters.
Wir begrüßen die Einberufung der Anleihegläubigerversammlungen, da dies die Gelegenheit bietet, die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich über die Machenschaften sowie die seitens der Herren Hahn und Schirp verbreiteten Verleumdungen und Unwahrheiten zu informieren und aufzuklären.
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