Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 30. Juli 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat in der bis
gestern möglichen Abstimmung ohne Versammlung zur Umwandlung ihrer
bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ /
ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) in Aktien der Gesellschaft nicht das
notwendige Quorum erreicht. Die Gesellschaft wird daher kurzfristig zu
einer Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Die Einladung wird im
Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.
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Dienstag, 30. Juli 2024
HPI AG: Abstimmung ohne Versammlung über Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft erreicht Quorum nicht – Einberufung von Gläubigerversammlung in Präsenz folgt
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