Die Geschehnisse werfen aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) erhebliche Fragen auf. Denn im Oktober 2022 teilte Gecci noch mit, dass die Vorräte aus Baustoffen für die nächsten drei Jahre ausreichen und Kosten für die Mieten für Baumaschinen, Baugeräte und Werkzeuge nicht anfallen würden, da diese im Eigentum der Gecci geführt werden. Das Geschäftsergebnis übertreffe deutlich die Erwartungen und sei stabil. Aus Sicht der SdK sind die Verflechtungen innerhalb der Gecci-Gruppe undurchsichtig. Zudem ist fraglich, wie das Geschäftsmodell der Mitübereignung stabil laufen soll, wenn die Bauarbeiten derzeit offenbar eingestellt sind und auch 2022 die Immobilien noch nicht fertig gestellt worden sind und somit keine Mieteinnahmen eingegangen sein dürften. Auch der Verkauf von Baumaschinen, die angeblich im Eigentum der Gecci GbR, einer Gesellschaft mit Gerald Evans und seiner Frau Anja Evans als Gesellschafter, stehen, nach den bisherigen Aussagen aber möglicherweise mit Anleihegelder bezahlt worden sind, wirft Fragen auf. Im Handelsregister ist für die Emittentin immer noch der verstorbene Gerald Evans als Geschäftsführer eingetragen. Die Anleihen sind nach einer Ad-hoc-Mitteilung der Emittentin vom 25.01.2021 mit erstrangigen Grundschulden für alle zehn Grundstücke, auf denen gebaut werden soll, besichert. Dies widerspricht den Anleihebedingungen, nach denen die Anleihen dinglich nicht besicherte Verbindlichkeiten darstellen.
Für beide Anleihen bestehen fällige Zinsansprüche seit der letzten Zinszahlung 2022. Eine Kündigung der Anleihen wegen Zahlungsverzug und somit Einforderung des vollen Nominalbetrags ist hingegen nach den Anleihebedingungen nur wirksam, sofern Kündigungen für mindestens 25% des ausstehenden Nominalbetrags der jeweiligen Anleihe erklärt werden.
Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/gecci registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen sowie rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 17.09.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Gecci Invest KG!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen