Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite cryptoswelt.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Betreiber gibt auf der Webseite wahrheitswidrig an, ein „multilaterales Handelssystem“ zu betreiben, welches „die regulatorischen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 12 KWG“ erfülle.
Auf der Webseite wird zudem der falsche Anschein erweckt, die von der BaFin beaufsichtigte Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH sei Betreiberin der Webseite cryptoswelt.de. Die Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH ist jedoch nicht Betreiberin dieser Webseite. Cryptoswelt.de ist auch nicht Teil oder Partner der Gruppe Börse Stuttgart.
Quelle: BaFin
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