Sonntag, 13. Februar 2022

UnicornFX (Europe) Ltd., Zürich, Schweiz, und Businesoft Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, die gemeinsam als Betreiber der Internetseite unicorn-fx.com auftreten, sind keine nach § 32 KWG zugelassenen Institute

Die BaFin weist darauf hin, dass die UnicornFX (Europe) Ltd. mit Geschäftsanschrift in Zürich, Schweiz, und die Businesoft Ltd. mit Geschäftsanschrift in Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die UnicornFX (Europe) Ltd. und die Businesoft Ltd. treten gemeinsam als Betreiber der Internetseite unicorn-fx.com auf und bieten dort eine Handelsplattform für Differenzkontrakte (Contract for difference, CFD) und Forex-Währungspaare an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: BaFin

Keine Kommentare: