Darüber hinaus liegen der BaFin Hinweise darauf vor, dass die Investpromax Limited Interessenten ein vorgeblich von der BaFin ausgefertigtes „Zertifikat“ übersendet, demzufolge Forderungen der BaFin an die Geschäftstätigkeit der Investpromax Limited erfüllt worden seien. Die BaFin stellt klar, dass sie derartige „Zertifikate“ niemals ausstellt.
Die Inhalte der von Investpromax Limited betriebenen Webseite investpromax.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: BaFin
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