Dienstag, 17. November 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass

XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd
mit angeblichem Sitz in
Cnr Old and Church Street
POB 2209 Roseau
Commonwealth of Dominica
Web: https://www.xtrgate.com/
E-Mail: support@xtrgate.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG ) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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